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Annahme eines Gesetzentwurfs zur Landwirtschaftskammer in Hessen, 5. April 1905

Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags in Darmstadt stimmt einem Gesetzentwurf zur Landwirtschaftskammer mit Änderungen zu. Die von der Regierung vorgeschlagene Bildung von Berufsverbänden wird zugunsten einer korporativen Zusammenfassung aller Landwirte in einem Berufsverband und der Bildung der Landwirtschaftskammer aufgegeben.

Diese Kammer, die alle Eigentümer und Pächter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit einem Betriebskapital von mindestens 3.000 Reichsmark vertritt, hat die landwirtschaftlichen Interessen zu wahren und zu fördern. Die Kammer soll in allen wichtigen, die Gesamtinteressen oder die Interessen einzelner Zweige der Landwirtschaft berührenden Angelegenheiten von der Regierung gehört zu werden. Sie ist verpflichtet, der Regierung alle fünf Jahre über die gesamten landwirtschaftlichen Zustande des Landes zu berichten und ihr ebenso wie den mit dem landwirtschaftlichen Berufsstand befaßten Behörden jederzeit auf Anfordern Gutachten über die Gegenstände der landwirtschaftlichen Gesetzgebung und Verwaltung, des landwirtschaftlichen Betriebs, der Landeskultur und der Volkswirtschaft zu erstatten. Der Landwirtschaftskammer gehören aus jeder der drei Provinzen je 15 Mitglieder an, die aus der Reihe der Verbandsangehörigen gewählt werden.
(OV)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Annahme eines Gesetzentwurfs zur Landwirtschaftskammer in Hessen, 5. April 1905“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3013> (Stand: 5.4.2022)
Ereignisse im März 1905 | April 1905 | Mai 1905
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