Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

(1413 Oktober 21)

Gottfried von Hatzfeld wird auf Zeit Amtmann in Frankenberg

Regest-Nr. 2804

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 263, Bl. 66.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 249 Nr. 637.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] bestellt Gottfried von Hatzfeld gen. Rau auf ein Jahr zum Amtmann zu Frankenberg gegen Überweisung bestimmter Amtsgefälle unter Ausschluß der Befischung des dortigen Teiches und der 5-Schillingbußen, die sich der Landgraf vorbehält. Gottfried soll in Frankenberg wohnen, sich, seine Knechte und Pferde selber verköstigen und das Amt auf eigene Kosten schützen. Außerhalb seines Amtes erhält er im landgräflichen Dienst Ersatz seines reisigen Schadens sowie Futter und Brot. Mit Gericht und Gefällen hat er außer dem ihm Zugewiesenen nichts zu schaffen, das steht dem Schultheißen zu.

Weitere Informationen

Datum nach der Ausfertigung des Revers vom gleichen Tag.
In der Kopie [sind die Amtsgefälle] nicht einzeln aufgeführt.

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Empfänger

Hatzfeld, Gottfried [IV.] von

Weitere Orte

Frankenberg/Eder, Amtmänner

Sachbegriffe

Beinamen · Amtmänner · Ämter, Kauf von · Besoldungen · Amtsgefälle · Befischung · Teiche · Bußen · Residenzpflicht · Knechte · Pferde · Schutz und Schirm · Dienste · Futter · Brote · Gerichte · Gefälle · Schultheiße · Fischereien

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2804 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2804> (Stand: 18.04.2024)