Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

(vor 1367)

Johann von Westerburg verträgt sich mit dem Landgrafen

Regest-Nr. 2740

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 145, Bl. 41.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 226 Nr. 571.
Regest
Johann, Herr zu Westerburg, bekundet, mit Landgraf Heinrich [II.] von Hessen wegen aller bisherigen Entzweiungen zwischen ihnen und ihren Eltern gesühnt zu sein. Wegen der Schäden, die den Herrn von Hessen von Westerburg aus zugefügt worden sind, soll er dem Landgrafen 40 fl. jährlicher Gülte aufgeben, sie bis zum kommenden Michaelistag aus seinen eigenen Gütern anweisen und als Mannlehen vom Landgrafen zurückempfangen. Er verpflichtet sich, weder von Westerburg noch von einem anderen seiner Schlösser aus, dem Landgrafen Schaden zuzufügen oder durch seine Burgmannen und Diener zufügen zu lassen, es sei denn, daß der Landgraf sie verunrechte. Wenn er dann persönlich oder durch Boten am landgräflichen Hofe um Rechtsschutz vergeblich nachgesucht hat, so kann er sich mit seinen Schlössern solange gegen den Landgrafen behelfen, bis ihm Recht widerfährt. Die bisher eingegangenen Bündnisse darf er weiter halten, in zukünftigen muß er den Landgrafen ausnehmen. Wenn der Landgraf wegen des Landfriedens etwas gegen Johann unternehmen muß,
(hier bricht der Text ab. Anschließend ist auf fol. 41 und 41v. Raum für den weiteren Text der Urkunde freigelassen).
Da Johann von Westerburg von 1353-1370 regierte, Landgraf Heinrich [II.] seit 1367 zusammen mit seinem Mitregenten Landgraf Hermann [II.] , der hier nicht genannt wird, muß diese Urkunde zwischen 1353 und 1367 liegen.
Nachweise

Weitere Personen

Westerburg, Johann [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann I.

Weitere Orte

Westerburg, Burg

Sachbegriffe

Urfehden · Streitigkeiten · Schäden · Burgen · Schlösser · Burgmannen · Diener · Boten · Rechtsschutz · Bündnisse · Landfrieden · Zahltermine

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2740 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2740> (Stand: 29.03.2024)