Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1384 April 6

Einlösung der an Graf Wilhelm von Katzenelnbogen verpfändeten Stadt Gießen

Regest-Nr. 2366

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Verträge mit den Grafen von Katzenelnbogen. Siegel unten aufgedrückt.
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 509, Nr. 1775; Demandt, Schriftgut 1, S. 221 Nr. 289.
Regest
Graf Wilhelm von Katzenelnbogen bekundet,daß Landgraf Hermann [II.] von Hessen, der ihm die Hälfte von Burg und Stadt Gießen für 2800 fl. verpfändet hatte, die Pfandsumme an ihn zurückerstattet hat, worüber er quittiert. Er verzichtet daher durch die gegenwärtige Urkunde auf alle Eide, Gelübde und Huldigungen, welche ihm Mannen, Burgmannen, Schultheißen, Schöffen, Bürgermeister und Gemeinde sowie die Amtleute zu Gießen und in den zugehörigen Gerichten, soweit sie ihm verpfändet waren, geleistet haben.
Siegel des Ausstellers.
D. 1384 quarta feria proxima ante dominicam festo (!) Pasce.
Nachweise

Weitere Personen

Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Gießen, Burg · Gießen, Stadt · Gießen, Amtmänner

Sachbegriffe

Verpfändungen · Pfandsummen · Quittungen · Eide · Gelübde · Huldigungen · Lehensmänner · Burgmannen · Schultheiße · Schöffen · Bürgermeister · Amtmänner · Gerichte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2366 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2366> (Stand: 23.04.2024)