Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg
Inhalt
- 1.8.1914: Panikkäufe in Marburg und Umgebung
- ...
- 1.8.1914: Kommandierender General an die Bevölkerung
- 1.8.1914: Bekanntmachung der Sparkasse Marburg
- 1.8.1914: Bekanntmachung betr. Luftfahrzeuge
- 1.8.1914: Appell der Stadt gegen Panikkäufe
- 1.8.1914: Sicherheit der Spareinlagen gewährleistet
- 3.8.1914: Kriegsmaßnahmen der Universität Marburg
- 3.8.1914: Staatliches Vorgehen gegen Wucherer
- ...
- 4.8.1914: Auskunftsstelle für Marburg und Umgegend
Abbildungen
↑ Die ersten Kriegswochen in der Oberhessischen Zeitung (Marburg), August 1914
Abschnitt 10: 1.8.1914: Bekanntmachung betr. Luftfahrzeuge
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Amtlich.
Das Aufsteigen von Luftfahrzeugen und die Anwendung von Lichtsignalen und anderen Verständigungsmitteln ist bis auf weiteres verboten.
Ueber landende Luftfahrzeuge ist mir sofort telegraphisch Mitteilung zu machen.
Die Gemeindevorsteher haben beim Landen oder Auffinden fremdländischer Luftwerkzeuge die Luftschiffe mit ihrem gesamten Material bis zum Eintreffen des sofort zu benachrichtigenden Gendarmen festzuhalten und unbemannte Fahrzeuge solang in Obhut zu nehmen.
Marburg u. Kirchhain, den 31. Juli 1914.
Die königliche Landräte:
[Oberhessische Zeitung vom 1. August 1914]
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- Max von Loewenstein zu Loewenstein, Landrat des Kreises Marburg seit 1911. ↑
- Adolf von und zu Gilsa (1876-1945), Landrat des Kreises Kirchhain seit 1911. ↑
Personen: | Löwenstein zu Loewenstein, Max von · Gilsa, Adolf von und zu |
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Orte: | Marburg · Kirchhain |
Sachbegriffe: | Zeitungen · Oberhessische Zeitung · Flugzeuge · Luftschiffe · Gendarmen · Landräte |
Empfohlene Zitierweise: | „Die ersten Kriegswochen in der Oberhessischen Zeitung (Marburg), August 1914, Abschnitt 12: 1.8.1914: Bekanntmachung betr. Luftfahrzeuge“, in: Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg <https://www.lagis-hessen.de/de/purl/resolve/subject/qhg/id/160-10> (aufgerufen am 29.03.2024) |