Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1521 April 10

Vermittlung Markgraf Kasimirs von Brandenburg zwischen Hessen und Henneberg

Regest-Nr. 16546

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: A: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3971 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 60, Nr. 5b⟩.
B: Gemeinschaftliches Hennebergisches Archiv Meiningen, Urk. Nr. 2185.
Stückbeschreibung: A: Pergament, stockfleckig, löchrig, Schrift verblaßt, Rechtstext nicht mehr zu entziffern.
B: Pergament, Überformat
Siegel: A: Das Siegel fehlt. B: Siegel angehängt, rot in Wachsschüsseln, rund. 1) wie Nr. 2110, besch. 2) 5,2 cm Dm, besch. Im Siegelfeld Kranz von 5 Wappenschilden (vielfach geteilter Löwe; Löwe; geteilt, oben ein Stern; geteilt, oben zwei Sterne; 2 Leoparden). U.: S. PHILIPPI. D(EI). G(RATIA). LANTGRAVII. TERRE. HASSIE. COMIT(IS). IN. CATZEL[...]. 3) wie Nr. 1649, l.Siegel angehängt, rot in Wachsschüsseln, rund. 1) wie Nr. 2110, besch. 2) 5,2 cm Dm, besch. Im Siegelfeld Kranz von 5 Wappenschilden (vielfach geteilter Löwe; Löwe; geteilt, oben ein Stern; geteilt, oben zwei Sterne; 2 Leoparden). U.: S. PHILIPPI. D(EI). G(RATIA). LANTGRAVII. TERRE. HASSIE. COMIT(IS). IN. CATZEL[...]. 3) wie Nr. 1649, l.
Drucke: Schultes, DG 2, UB S. 330-334 Nr. CCXXXIV.
Regesten: Henneberg-Römhild, S. 1101-1103, Nr. 2545.
Regest
Casimir Markgraf zu Brandenburg, Herzog zu Stettin, Pommern, der Kaschuben und Wenden, Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Rügen, kaiserlicher und königlich spanischer oberster Hauptmann der
österreichischen Lande, bekundet: zwischen seinem Oheim Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegenhain und Nidda, einerseits, seinem Oheim und Schwager Wilhelm, Grafen und Herrn zu Henneberg, andererseits bestanden Irrungen wegen des Schlosses Dornberg, wegen eines von Philipps Vater, Landgraf Wilhelm, im Amt Schmalkalden, im Gericht Benshausen und der Vogtei Herrenbreitungen neu eingerichteten Zolles, über den sich neben dem Grafen Wilhelm auch des
Ausstellers Schwager und Oheim Hermann, Graf und Herr zu Henneberg, beschwert hatte, und wegen etlicher Vorfälle im Gericht Vacha, am Zoll und im Amt Schmalkalden, im Gericht Benshausen und in der Vogtei Herrenbreitungen, derentwegen der Aussteller und seine Räte mit den Parteien verhandelt haben. Dieser hat wie folgt geschlichtet:
1. Die Ansprüche auf Dornberg hat Graf Wilhelm aufzugeben und binnen zwei Monaten an den Landgrafen abzutreten. Der Landgraf hat dem Grafen binnen zwei Monaten urkundlich zuzusichern, dass, falls das Haus Hessen vor dem Hause Henneberg erlischt, die Erben der Landgrafen den Grafen von Henneberg binnen eines Jahres nach dem Erlöschen 15.000 Gulden zu zahlen haben. Dafür sollen ihnen Dornberg und Gerau mit Zubehör zustehen. Bis zur Zahlung dieser Summe oder bis zur Überstellung von Dornberg und Gerau ist den Grafen von Henneberg der hessische Anteil an Schmalkalden mit Zubehör einzuräumen. Die Einwohner von Stadt und Amt haben dem Grafen für einen solchen Fall zu huldigen. Erlischt das Haus Henneberg vor dem Haus Hessen, fallen Schloss, Stadt und Amt Schmalkalden an die Landgrafen von Hessen bzw., wenn diese erloschen sind, wie das Fürstentum Hessen und dessen Zubehör an die Herzöge zu Sachsen. Geht Dornberg den Landgrafen mit Recht verloren, stehen den Grafen von Henneberg nach einem Erlöschen des Hauses Hessen die 15.000 Gulden nicht zu. In einem solchen Fall ist keine Seite der
anderen etwas schuldig.
2. Den Zoll im Amt Schmalkalden, im Gericht Benshausen, das dem Grafen Hermann von Henneberg zur Hälfte zusteht, und in der Vogtei Herrenbreitungen, der für eine Zeit eingestellt war, darf der Landgraf bis Michaelis [29. Sept.] erheben. Danach ist er ganz abzustellen. Dem Grafen Wilhelm ist an Lehen und Schutzrechten der Landgrafen soviel zuzustellen, dass künftig beide Seiten Barchfeld zu gleichen Teilen besitzen. Der Landgraf hat dem Grafen das hessische Viertel der Lehnschaft an Solz zu überstellen, so dass Henneberg dem Landgrafen nicht mehr gemäß dem von der Mutter des Landgrafen zwischen Graf Wilhelm und dem von Herbstadt vermittelten Vertrag einen Lehnsträger zu stellen hat. Die Rechte des Georg von Herbstadt bleiben davon unberührt. Den Amtleuten der Parteien steht die Hochwildjagd "inn der kalbung" nicht zu, wohl aber die Jagd bei Fambach, über den "rintberg", unter dem Helfers und zu Heften. Wenn die Herren persönlich in Schmalkalden sind oder ihre Jäger und ihr Zeug vom Hof aus dorthin schicken, können sie dort nach Belieben jagen.
3. Die Ansprüche der Parteien aus den Streitigkeiten vor und im Gericht Vacha, am Zoll und unter den Untertanen werden gegeneinander aufgehoben. Keine Seite ist der anderen deswegen etwas schuldig. Damit sind alle Streitigkeiten zwischen dem Landgrafen von Hessen und dem Grafen von Henneberg beigelegt. Zwei gleichlautende Ausfertigungen, vom Aussteller besiegelt (1). Die Parteien unterwerfen sich diesem Spruch und siegeln zum Zeichen dessen, Graf Wilhelm auch mit Vollmacht seines Vetters Graf Hermann (2, 3).

Wortlaut der Datierung

1521 Wormbs am Mitwochen nach dem Sundag Quasimodogeniti.

Nachweise

Ausstellungsort

Worms (Rheinland-Pfalz)

Aussteller

Brandenburg-Kulmbach, Markgrafen, Kasimir

Empfänger

Henneberg-Schleusingen, Grafen, Wilhelm IV. · Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Brandenburg-Kulmbach, Markgrafen, Kasimir · Henneberg-Schleusingen, Grafen, Wilhelm IV. · Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Henneberg-Römhild, Grafen, Hermann · Sachsen, Herzöge · Herbstadt, Georg von

Weitere Orte

Dornberg (Gem. Groß-Gerau/Lkr. Groß-Gerau), Schloss · Schmalkalden (Lkr. Schmalkalden-Meiningen/Thüringen) · Benshausen (Gem. Zella-Mehlis/Lkr. Schmalkalden-Meiningen/Thüringen) · Herrenbreitungen (Gem. Breitungen/Werra/Lkr. Schmalkalden-Meiningen/Thüringen) · Vacha (Wartburgkreis/Thüringen) · Groß-Gerau (Lkr. Groß-Gerau) · Barchfeld (Gem. Barchfeld-Immelborn/Wartburgkreis/Thüringen) · Solz (Gem. Rippershausen/Lkr. Schmalkalden-Meiningen/Thüringen) · Fambach (Gem. Breitungen/Werra/Lkr. Schmalkalden-Meiningen/Thüringen)

Sachbegriffe

Erbverträge · Streitigkeiten, Vermitteln in · Burgen · Schlösser · Ämter · Vogteien · Gerichte · Zölle, neue · Huldigungen · Lehen · Schutzrechte · Jagdrechte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Dr. Mötsch

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16546 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16546> (Stand: 29.03.2024)