Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1574 nach September 29

Landgraf Philipp d.J. verkauft eine jährliche Rente an Balthasar von Barchem

Regest-Nr. 16374

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4873 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv⟩.
Regest
Landgraf Philipp von Hessen bekundet, daß er an Balthasar von Barchem und dessen Frau Agnes eine jährliche Rente in Höhe von 25 rheinischen Goldgulden für 500 rheinische Goldgulden erblich verkauft hat. Das Geld soll in die Renovierung von Rheinfels und Braubach fließen. Die Käufer haben die Summe bereits vollständig bezahlt, worüber er hiermit quittiert. Die Rente soll aus dem Zoll in St. Goar bezahlt werden, als Pfand setzt er die Einkünfte aus der Niedergrafschaft Katzenelnbogen, seinem Erbteil. Er gibt an seinen derzeitigen Zollschreiber Kaspar Driand und alle Nachfolger den Befehl, die Rente jährlich zu St. Michaelis nach Köln zu bringen und dort gegen Quittung auszubezahlen. Die erste Rente soll im kommenden Jahr 1575 ausbezahlt werden. Der Rückkauf der Rente ist nach schriftlicher Kündigung spätestens ein halbes Jahr vor St. Michaelis möglich und die Hauptsumme muß dann innerhalb von 14 Tagen nach diesem Termin in Köln ausbezahlt werden. Danach ist diese Verschreibung dem Landgrafen oder seinen Erben zurückzugeben.
Erfolgt keine Auszahlung sind die Käufer berechtigt, die ausstehende Summe und allen Schaden, den sie deshalb haben, zu pfänden oder Untertanen der Niedergrafschaft Katzenelnbogen deshalb in Schuldhaft zu nehmen. Der Landgraf und seine Erben sind verpflichtet, diese schadlos zu halten und muß sich den Käufern und ihren Erben auch weiterhin gnädig zeigen. Der Landgraf verzichtet zudem, aus weltlichen oder geistlichen Recht hergeleitete Schritte gegen diese Verschreibung einzuleiten. Insbesondere auf die Exceptio doli mali non numeratae pecuniae verzichtet er ausdrücklich.
Sollte diese Urkunde beschädigt oder zerstört werden, wird auch ein beglaubigtes Vidimus oder Transsumpt anerkannt.

Weitere Informationen

Die Abschrift überliefert keine Datumszeile. Das Datum erschließt sich aus der Erwähnung der ersten Rate.

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Philipp II.

Empfänger

Barchem, Balthasar von · Barchem, Agnes von, Frau des Balthasar

Weitere Personen

Driand, Kaspar

Weitere Orte

St. Goar (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Köln (Nordrhein-Westfalen) · Rheinfels (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Braubach (Gem. Loreley/Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz)

Sachbegriffe

Zölle · Verschreibungen · Ehefrauen · Verkäufe · Rückkaufsrechte · Kündigungsfristen · Erben · Renten · Burgen, Renovieren von · Quittungen · Zollschreiber · Währungen, Rheinische Gulden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

am Original

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16374 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16374> (Stand: 28.03.2024)