Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1379 Januar 25

Quittung der Brüder von Treisbach

Regest-Nr. 1635

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament Siegel ab.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 260, S. 205/207.
Regest
Die Brüder Konrad und Volpracht von Treisbach bekunden, daß sie mit Landgraf Hermann [II.] über ihre Forderungen abgerechnet haben, sie seien beurkundet gewesen oder nicht. Er bleibt ihnen danach schuldig 640 fl. in Gold, wofür er ihnen eine Gülte von 64 fl. in Gold - und zwar jährlich zum 1. Mai und zum 29. September je 32 fl. - von den beiden Beeden aus dem Grunde Ebsdorf angewiesen hat, solange, bis sie vom Landgrafen die 640 fl. erhalten haben. Die Gülte ist ablösbar und kann bei Nichtbezahlung durch Pfändung der Leute im Grunde und der üblichen pfandrechtlichen Behandlung dieser Pfänder eingetrieben werden. Die Aussteller erhalten das Recht, die Gülte weiterzuverpfänden, wenn sie Geld nötig haben.
Siegel Konrads.
11379 ipso die oonversicnis sancti Pauh apostoli.
Transfix: Die beiden Brüder Konrad und Volpracht von Treisbach erklären sich bereit, bei Ablösung der 600 (!) fl., für die ihnen Gülte verschrieben ist, das Geld nach Marburger Währung anzunehmen. Datum ut supra anno lxx° nono in die conversionis Pauli.
Nachweise

Weitere Personen

Treisbach, Konrad von · Treisbach, Volprecht von · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Ebsdorfer Grund · Marburg, Währung

Sachbegriffe

Brüder · Verwandte · Forderungen · Schulden · Währungen, Goldgulden · Gold · Zahltermine · Bede · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Währungen, Marburger

Textgrundlage

Regest

Demandt, Schriftgut 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1635 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1635> (Stand: 25.04.2024)