Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

nach 1469 Januar 30

Schuldschein Erzbischofs Johann von Trier für Graf Philipp von Katzenelnbogen

Regest-Nr. 16332

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4821 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 112⟩, unvollständig.
Regest
Erzbischof Johann von Trier bekundet, daß ihm sein swager, raide und getreuwen Graf Philipp von Katzenelnbogen 6000 fl. Rheinisch geliehen hat, die er zum besseren Nutzen seines Stifts verwandt hat. Das Geld soll ihm zu drei Terminen in drei Jahren zurückbezahlt werden: zu Pfingsten 500 fl., zu Fronfasten nach Exaltacionis Crucis 500 fl. und Fronfasten nach Lucie 1000 fl. Diesbezüglich hat er seinem Zollschreiber in Lahnstein Dieter Hube von Kressenbach Anweisung gegeben. Sollte Dieter nicht mehr Zollschreiber sein, verpflichtet sich der Erzbischof auch dessen Nachfolger eidlich zu verpflichten, die Zahlungen an den Grafen Philipps oder seine Erben zu leisten.

Weitere Informationen

Die Abschrift ist undatiert. Die Bezeichnung Graf Philipps als Schwager des Erzbischofs weist daraufhin, daß die Verschreibung nach der Eheschließung zwischen Markgraf Christoph von Baden und Gräfin Ottilie von Katzenelnbogen 1469 Januar 30 (siehe Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2, Nr. 5537) entstanden ist.

Nachweise

Aussteller

Trier, Erzbischöfe, Johann II. von Baden

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Weitere Personen

Hube, Dieter

Weitere Orte

Lahnstein (Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Kressenbach (Main-Kinzig-Kreis)

Sachbegriffe

Zollschreiber · Verschreibungen · Darlehen · Schuldscheine · Räte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

am Original

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16332 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16332> (Stand: 16.04.2024)