Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1330 Juli 13

Kaiser Ludwig gibt die Lehen Abt Heinrichs von Prüm an Graf Wilhelm von Katzenelnbogen

Regest-Nr. 16134

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3663 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 4, Nr. 18⟩.
Stückbeschreibung: Angemodert und aufgezogen.
Siegel: Mit beschädigtem Siegel an roten Seidenfäden.
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen, 17. Jahrhundert.
Drucke: Constitutiones 6, Nr. 800.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium I, fol. 403; Kasseler Repertorium III, S. 167; Wenck, Hessische Landesgeschichte 1, Nr. 339, 2; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 247 Nr. 742.
Regest
Weißenburg. - Kaiser Ludwig bekundet, daß ihm Abt Heinrich von Prüm seine Reichslehen bisher weder angezeigt noch aus seiner Hand empfangen hat; da der Abt weiterhin in seinem unverständigen Widerstand verharrt, erklärt der Kaiser diese Lehen dem Reiche heimgefallen und gibt sie dem Grafen Wilhelm von Katzenelnbogen und seinen Erben, wobei - falls Söhne fehlen - auch die Töchter erben sollen. Diese Prümer Reichslehen am Rhein, im Einrich und auf dem Hunsrück sind: die Burg Rheinfels, die Stadt St. Goar mit allem, was da gelegen ist und vom Reiche rührt, Pfalzfeld, Nastätten und Schwalbach mit Zubehör. Der Kaiser verspricht, den Grafen rechtmäßig vor den Kurfürsten in den Besitz dieser Lehen zu setzen, und befiehlt allen Mannen des Reiches, Graf Wilhelm hierin zu unterstützen. Der Kaiser gebietet ihm, sich in den Besitz der genannten Lehen zu setzen und davon dem Reich die schuldigen Lehensdienste zu leisten. Da der Abt den Boten, den der Kaiser und die Kaiserin ihm vor ihrer Wahl und Krönung deswegen gesandt haben, wie es ihnen rechtmäßig obliegt, abgewiesen hat, gebietet der Kaiser dem Grafen, den andersgesonnenen Geistlichen, die das durch den gen. Boten beweisen können, zum Genuß ihrer Pfründen zu verhelfen und sie ihnen von den Gütern des Abtes und Stiftes Prüm, wo immer er solche findet, zu verschaffen. Wer den Grafen an der Ausführung dieser kaiserlichen Befehle hindert, soll mit 100 Mark Gold büßen, die halb an den Kaiser und des Reiches Kammer und halb an den Grafen und seine Erben fallen sollten.
Siegel des Ausstellers.

Wortlaut der Datierung

Geben ze Wizzembůrg an sand Margareten tag 1330, im 16. Jahre des Reiches und im 3. des Kaisertums.

Nachweise

Ausstellungsort

Wissembourg (Dép. Bas-Rhin/Frankreich)

Aussteller

Ludwig der Bayer, Kaiser

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm I.

Siegler

Ludwig der Bayer, Kaiser

Weitere Personen

Prüm, Äbte, Heinrich I. von Schönecken

Weitere Orte

Prüm (Eifelkreis Bitburg-Prüm/Rheinland-Pfalz) · Rheinfels (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz), Burg · St. Goar (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Pfalzfeld (Gem. Emmelshausen/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Nastätten (Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Bad Schwalbach (Rheingau-Taunus-Kreis)

Sachbegriffe

Lehen, Heimfall von · Kaiser · Reichslehen · Äbte · Klöster · Städte · Boten · Pfründe · Lehen, erbliche · Lehen, weibliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16134 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16134> (Stand: 25.04.2024)