Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1474 Juli 4

Die Brüder von Rheinberg versetzen ein Mannlehen an Graf Philipp von Katzenelnbogen

Regest-Nr. 16100

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3612 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 3, Nr. 51⟩.
Stückbeschreibung: Moderbeschädigt und aufgezogen.
Siegel: Es hängt nur noch das Siegel Emmerichs an.
Rückvermerke: Rinbergk druhundert Gulden, 15. Jahrhundert, fortgesetzt von einer anderen, mit der ersten etwa gleichzeitigen Hand: hat myn herre von Katzenelnbogen den von Rinberg geluhen uf 24 gulden manngelts uf dem zcolle zcu Kemel fallend.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium V, fol. 160v; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1618 Nr. 5787.
Regest
Die Brüder Emmerich und Philipp von Rheinberg, Söhne des + Emmerich, bekunden, daß ihre Vettern Siegfried, Philipp und Henne von Rheinberg, Brüder, und ihr (der Aussteller) + Vater von Graf Philipp von Katzenelnbogen ein Mannlehen von 24 fl., welches jährlich zu Martini vom Zoll zu Kemel fällig ist, erhalten haben. In der Güterteilung zwischen den Ausstellern und ihren genannten Vettern sind diese 24 fl. an Emmerich und Philipp gefallen, so daß die genannten Vettern damit nichts mehr zu schaffen haben. Für diese 24 fl. hat ihnen nunmehr Graf Philipp auf ihre Bitte zur Steuer ihrer Notlage 300 fl. gegeben, und zwar 150 in Gold und 150 in Weißpfennigen, wobei 25 alb. auf einen fl. gerechnet worden sind. Solange sie diese 300 fl. nicht zurückbezahlt haben, braucht ihnen der Graf die 24 fl. Lehensgelder nicht zu zahlen, sie müssen jedoch jährlich in der üblichen Weise darüber quittieren. Da ihnen die 24 fl. zwar alleine gehören, die Lehensurkunde aber auch auf ihre genannten Vettern mit ausgestellt worden ist, setzen sie dem Grafen zur größeren Sicherheit eine Gülte von 18 Malter Korn Mainzer Maßes aus Bauschheim (? Buwelßheim) zum Unterpfand und dazu ihre eigenen Äcker, Wiesen und Weinberge zu Geisenheim (Gy-) von denen sie bisher Heinrich Brömser von Rüdesheim einen nunmehr abgelösten Zins von 13 fl. gezahlt haben. Sie haben dem Grafen mit Halm und Mund nach Gewohnheit der Gerichte zu Bauschheim (Buwelßheim) und Geisenheim in den Besitz dieser Pfänder für den Fall eingesetzt, daß die genannten Vettern vom Grafen die 24 fl. Lehengelder fordern und die Aussteller den Grafen dieser Forderung nicht entheben und ihn schadlos halten können. In diesem Fall kann sich der Graf gerichtlich in den Besitz der genannten Güter setzen lassen und sie wie seine Eigengüter so lange nutzen bis ihm die 300 fl. samt der ihm entstandenen Schäden, deren Höhe sie dem Grafen auf sein einfaches Wort hin glauben müssen, zurückbezahlt worden sind. Die Aussteller sollen wegen der 24 fl. Mannen des Grafen bleiben und auch die gen. Pfänder vom Grafen für die Zeit, in der sie ihm die 300 fl. noch schuldig sind, als Mannlehen empfangen. Nach Rückzahlung der 300 fl. wird diese Urkunde ungültig, fallen die Pfänder an sie zurück und muß der Graf ihnen die 24 fl. wieder alljährlich geben.
Siegel Emmerichs. Für Philipp, der kein eigenes Siegel hat, siegelt dessen Vetter Henne von Hohenweisel.

Wortlaut der Datierung

Geben 1474 uff montag sent Ulrichs tag.

Nachweise

Aussteller

Rheinberg, Emmerich von · Rheinberg, Philipp von

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Siegler

Rheinberg, Emmerich von · Hohenweisel, Henne von

Weitere Personen

Rheinberg, Emmerich [I.] von · Rheinberg, Siegfried von · Rheinberg, Philipp [I.] von · Rheinberg, Henne von · Brömser, Heinrich

Weitere Orte

Kemel (Rheingau-Taunus-Kreis) · Bauschheim (Lkr. Groß-Gerau) · Geisenheim (Rheingau-Taunus-Kreis) · Mainz (Rheinland-Pfalz) · Rüdesheim am Rhein (Rheingau-Taunus-Kreis)

Sachbegriffe

Pfandschaften · Mannlehen · Brüder · Vetter · Söhne · Zölle · Lehen, erbliche · Korn · Maße, Mainzer · Lehengelder · Schulden · Äcker · Wiesen · Gerichte · Güter, Aufgabe von · Lehen, Aufgabe als · Währungsrelationen · Währungen, Weißpfennige

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16100 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16100> (Stand: 19.04.2024)