Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1468 Mai 12

Revers des Klosters Eberbach über eine Seelstiftung des Grafen Philipp von Katzenelnbogen

Regest-Nr. 16052

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3253 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 407⟩.
Stückbeschreibung: Fast völlig vermodert, aufgezogen.
Siegel: Mit dem Siegel.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium XIV, fol. 136; Kasseler Repertorium I, S. 783; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1534 Nr. 5488.
Regest
St. Goar. - [Revers des Klosters Eberbach für Graf Philipp von Katzenelnbogen, der genau wie seine Vorfahren] zum Lobe Gottes und Heil ihrer Seelen Abt und Konvent des Zisterzienserklosters Eberbach Zollfreiheit zu St. Goar und anderen Schutz und Schirm verliehen [...] hat. Da [Graf Philipp] geneigt ist, in die Fußstapfen seiner Vorfahren zu treten, gewährt er dem Kloster, in dem sich die Begräbnisstätte seines Hauses befindet, auf ewige Zeiten Zollfreiheiten zu St. Goar und überall in seinen Landen für Wein, Korn und andere Frucht, die auf ihren eigenen Gütern wächst, oder von ihren Zinsen, Zehnten und Gülten fällt, desgl. auch für Proviant und provisien; doch soll jedesmal der Begleiter des Transportes auf seinen Eid nehmen können, daß es sich nur um Klostergut handelt. Dafür gibt das Kloster gemäß altem Herkommen (in St. Goar) 16 Ellen graues Tuch, 1 Paar große Handschuhe, 8 Ellen graues Tuch, 1 Paar große Handschuhe und den Zollknechten 3 Paar Hosen vom selben Tuch; dazu 16 Paar Harnischhandschuhe, 6 Paar kleine Handschuhe gen. kreden oder lapphendtschuwe, 3 Paar Botenschuhe (faler butschuwe) mit grauem Filz und drei Felle (kurßen) sowie in Darmstadt 12 Ellen grauen Tuchs und 1 Paar Handschuhe. Mehr zu geben ist das Kloster nicht verpflichtet. Abt und Konvent nehmen den Grafen und seine Eltern wegen der ihnen erwiesenen Wohltaten in die Bruderschaft aller ihrer Klöster auf, gemäß den darüber ausgestellten Urkunden und wollen die Jahrzeiten in folgender Weise begehen: Zu den vier Fronfasten werden sie je eine Seelmesse mit Tüchern und Kerzen, wie es in ihrem Orden üblich ist, singen und an dem von Graf Philipps Vorfahren gestifteten Altar Johannes des Täufers im Kloster Eberbach das ganze Jahr hindurch wöchentlich drei Messen lesen und darin der Toten und Lebendigen gedenken. wer die Jahrzeitmessen singt, erhält dafür an den betreffenden Tagen vom Abt einen Dienst, wovon er den Tag über essen kann.
Siegel des Konvents.

Wortlaut der Datierung

Geg. zu sent Gowere uff donrstag noch dem sontage ... Jubilate 1468.

Nachweise

Ausstellungsort

St. Goar (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz)

Aussteller

Eberbach, Kloster

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Siegler

Eberbach, Kloster

Weitere Orte

Darmstadt (Stadt Darmstadt) · Eberbach (Rheingau-Taunus-Kreis), Kloster

Sachbegriffe

Klöster · Seelstiftungen · Reverse · Zölle, Befreien von · Zölle · Kleidung · Tuche · Handschuhe · Zollknechte · Boten, Ausstattung von · Felle · Handschuhe · Rüstungen · Kerzen · Altäre · Grablegen · Gülten · Abgaben, Getreide · Wein

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16052 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16052> (Stand: 19.04.2024)