Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1305 Januar 9

Beilegung des Streits zwischen der Stadt Oberwesel und Graf Wilhelm von Katzenelnbogen

Regest-Nr. 15942

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3088 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 243⟩.
Stückbeschreibung: Weitgehend vermodert, aufgezogen.
Siegel: Siegel ab.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, Katzenelnbogener Kopiar, fol. 62, um 1400; Hauptstaatsarchiv Koblenz, Katzenelnbogener Kopiar, 275, um 1430.
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 174 Nr. 461.
Regest
Schultheiß, Schöffen, Ratsleute, Älteste, Geschworene und Bürger von (Ober)wesel bekunden, daß zwischen ihnen und Graf Wilhelm von Katzenelnbogen Streitigkeiten entstanden waren, in deren Verlauf die Güter der Bürger in der Stadt durch Freunde und Diener des Grafen geschädigt wurden; schließlich aber gedachten sie des Friedens und der Bündnisse, die seit langem zwischen den Vorfahren des Grafen und den Bürgern bestanden haben, so daß sie sich entschlossen, mit dem Grafen Frieden zu machen und sich mit ihm zu verbünden. Sie verzichten daher hinfort auf alle Feindseligkeit gegen den Grafen und dessen Freunde und Diener und die Vergütung des Schadens und Unrechts, den er ihnen zugefügt habe; sie wollen vielmehr hinfort sein enger Freund sein und ihm zum Schutz der Burg Rheinfels und im Umkreis einer Meile um dieselbe gegen jedermann beistehen, der ihm Unrecht tut, ausgenommen gegen Kaiser und König, dem sie erblich untertan sind, diejenigen, die dem gemeinen Landfrieden angehören und seine Richter sind, und die Bürger und Gemeinden von Boppard und Koblenz, mit denen sie besonders verbündet sind. Der Graf will ihnen mit seinen Untertanen, Getreuen, Dienern und Freunden zum Schutz ihrer Stadt und ihrer Ehre innerhalb der Stadt und im Umkreis einer Meile um dieselbe gegen jedermann beistehen, der ihnen Unrecht tut, ausgenommen gegen Kaiser und König und die Ritter von Schönburg. Entsteht aber zwischen diesen Rittern und den Bürgern Zwist, wird der Graf nach bestem Vermögen einen Frieden zu vermitteln trachten.
Die Bürger von Oberwesel geloben ferner, keine Leute des Grafen, seiner Burgmänner oder Diener als Bürger mehr aufzunehmen, es sei denn mit Zustimmung der genannten Herren. Der Graf hinwiederum befreit die Bürger für immer von allen Zöllen auf selbstgezogenen Wein oder eigene Frucht, welche sie rheinabwärts bei St. Goar oder der Burg Rheinfels vorüberführen. Entstehen zwischen dem Grafen oder seinen Erben und den Bürgern Streitigkeiten, soll dieses Bündnis und die Zollbefreiung deshalb nicht ungültig sein; vielmehr sollen der Graf binnen acht Tagen drei Männer zu Oberwesel und die Oberweseler Bürger gleicherweise drei Männer aus St. Goar oder Rheinfels zu Schiedsleuten wählen, damit diese die Streitigkeiten gütlich oder rechtlich entscheiden. Entstehen Zwistigkeiten zwischen den Oberweseler Bürgern und den gräflichen Untertanen zu St. Goar, sollen sie auf die bisher übliche Weise beigelegt werden, es sei denn, daß sich einer eines offenbaren Frevel schuldig macht; das soll dem Richter und der Stadt gebüßt werden, in deren Gebiet der Frevel begangen wurde. Damit diese Abmachungen um so unverbrüchlicher gehalten werden, haben sich die Bürger entschlossen, die bisher an den Grafen und dessen Vorfahren gezahlte Gülte auf 25 Mark jährlich zu erhöhen, die jeweils am 24. Juni fällig sind. Der Graf gelobt deshalb, dem Weg zu folgen, den auch seine Altvorderen gegangen sind, was ihm wohl ansteht, und alle Gelübde, Verletzungen und Bündnisse seines + Vaters Graf Diethers von Katzenelnbogen gegenüber den Bürgern von Oberwesel zu erfüllen und zu halten.
Siegel der Aussteller.

Wortlaut der Datierung

Geg. dez samistages nach deme drucziehin tage unsers heren nach desselbin unsers herren geburte 1304.

Nachweise

Aussteller

Oberwesel, Stadt

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm I.

Siegler

Oberwesel, Stadt

Weitere Personen

Katzenelnbogen, Grafen, Diether V. · Schönburg, die von

Weitere Orte

Oberwesel (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheiland-Pfalz) · Rheinfels (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz), Burg · St. Goar (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Boppard (Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Koblenz (Rheinland-Pfalz)

Sachbegriffe

Bürgermeister · Räte · Bürger · Streitigkeiten, Vermitteln in · Bündnisse, Ausnahmen von · Zölle, Befreien von · Wein · Ackerbürger · Burgen · Ritter · Gülten · Kaiser · Könige · Landfrieden, gemeiner · Burgmannen · Bürger, Aufnahme als · Schiedsleute

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15942 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15942> (Stand: 19.04.2024)