Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1332 Dezember 17

Quittung Werner Randecks von Schönburg über die Rückzahlung eines Darlehens

Regest-Nr. 15703

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2443 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 1, Nr. 5⟩.
Stückbeschreibung: Aufgezogen.
Siegel: Siegel beschädigt.
Abschriften: Hauptstaatsarchiv Koblenz, Katzenelnbogener Kopiar, 163, um 1430.
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 262 Nr. 802.
Regest
Ritter Werner von Randeck zu Schönberg quittiert dem Edlen Junker Wilhelm von Katzenelnbogen über das Geld, das ihm dessen + Vater Graf Wilhelm von Katzenelnbogen schuldete. Dieses Geld hatte Werner dem + Grafen von dem Gelde geliehen, das Werner von dem von ihm gefangen genommenen Mainzer Juden Josef zum Affen erhalten hatte. Alle Urkunden, die Werner darüber hat, sie mögen auf ihn oder seine Erben lauten, von Junker Wilhelm oder dessen + Vater besiegelt sein, sind damit ungültig. Werner verpflichtet sich, deswegen keine weiteren Ansprüche an Wilhelm zu stellen.
Siegel des Ausstellers.

Wortlaut der Datierung

Geg. 1332 des dornsdagis nach sand Lucien dach in der heyligen froinvasten.

Nachweise

Aussteller

Schönburg gen. Randeck, Werner von

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm II.

Siegler

Schönburg gen. Randeck, Werner von

Weitere Personen

Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm I. · Affen, Josef zum

Weitere Orte

Mainz (Rheinland-Pfalz), Juden

Sachbegriffe

Quittungen · Darlehen · Juden · Lösegelder · Gefangene, Freilassen von · Schuldscheine, Rückgabe von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15703 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15703> (Stand: 19.04.2024)