Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1450 August 27

Graf Philipp von Katzenelnbogen übernimmt ein Darlehen für Kuno von Westerburg

Regest-Nr. 15675

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2433 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 1549⟩.
Siegel: Siegel zerstört.
Rückvermerke: als myn herre von Katzenelnbogen sich den von Cronberg vor die 3060 gulden verschreben hat. Anno 1450, 15. Jahrhundert.
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1302 Nr. 4648.
Regest
Graf Philipp von Katzenelnbogen bekundet, daß Kuno von Westerburg den Brüdern Frank und Jakob von Kronberg 3060 fl., wie sie zu Frankfurt und Mainz gängig sind, schuldig ist, wofür er ihnen eine Gülte von 160 fl. zu entrichten hat, wie es nach Ausweis der Haupturkunde durch Geiselstellung verbürgt ist. Die Schuldsumme hätte jedoch schon längst zurückgezahlt sein müssen, weshalb die Geiseln von den Brüdern zur Erfüllung ihrer Leistung gedrängt worden sind. Angesichts dieser Lage und des großen Schadens, der Kuno daraus erwächst, hat sich Graf Philipp von Katzenelnbogen gegenüber den Brüdern als Hauptschuldner erklärt und verpflichtet, die Schuldsumme samt der Gülte am kommenden 13. Januar in Frankfurt oder Mainz an die Kronberger auszuzahlen. Nach der Zahlung sollen diese ihm die Schuldurkunde aushändigen. Der Graf gelobt, den Schuldbetrag pünktlich zu bezahlen oder aber im Versäumnisfall selbst mit zwei Edelleuten, drei reisigen Knechten und sechs reisigen Pferden in einem Kronberger Wirtshaus ein Einlager zu halten, wobei es ihm gestattet sein soll, an seiner Stelle einen dritten Edelmann in das Einlager zu schicken. Dieses muß er so lange leisten, bis den Brüdern Genüge geschehen ist. Erfüllt er diese Verpflichtung nicht, darf er, was die Kronberger auch Häßliches über ihn sagen und schreiben, nicht zurückweisen oder etwas dagegen sagen. Er schwört, alle Punkte dieser Urkunde zu halten und die Kronberger nicht in ihren anderen Verschreibungen, die sie von dem Westerburger haben, zu hindern. Diese sollen vielmehr in Kraft bleiben, bis die Bezahlung erfolgt ist.
Siegel des Ausstellers.

Wortlaut der Datierung

Off den dornstag nach sant Bartholomeus tag 1450.

Nachweise

Aussteller

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Empfänger

Kronberg, Frank [IV.] von · Kronberg, Jakob von

Siegler

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Weitere Personen

Westerburg, Herren, Kuno I.

Weitere Orte

Frankfurt a.M., Währung · Mainz (Rheinland-Pfalz), Währung · Frankfurt a.M. · Mainz (Rheinland-Pfalz) · Kronberg im Taunus, Wirtshaus

Sachbegriffe

Einlager · Bürgen · Schulden, Übernahme von · Edelleute · Knechte, reisige · Pferde, reisige · Wirtshäuser · Brüder · Zinsen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15675 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15675> (Stand: 20.04.2024)