Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1329 Dezember 5

Revers Graf Gerlachs von Nassau über die Schlichtung des Streits um Katzenelnbogen

Regest-Nr. 15577

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2042 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 21⟩.
Siegel: Mit beiden Siegeln.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, Katzenelnbogener Kopiar, fol. 26, 14. Jahrhundert.
Regesten: Demandt, Reg. Katzenelnbogen, S. 242 Nr. 723 Anm.
Regest
Revers des Grafen Gerlach von Nassau für Graf Wilhelm von Katzenelnbogen über den Austrag ihrer Streitigkeiten um Burg und Stadt Katzenelnbogen. Künftig soll ihnen Haus und Stadt Katzenelnbogen mit Burgmannen, Bürgern, Gerichten, Leuten, Wäldern, Gewässern, Herrschaftsrechten und allem Zubehör beiden je zur Hälfte gehören. Keiner von ihnen darf seine Hälfte teilen, es sei denn mit Zustimmung des anderen. Keiner von ihnen darf einen dem anderen schädlichen Bau in der gen. Feste errichten und einen neuen Bau überhaupt nur mit Zustimmung des anderen aufführen. Auch die Annahme neuer Burgmannen soll von der beiderseitigen Zustimmung abhängig sein. Sind eigene zu dieser Feste gehörige Güter versetzt, sollen sie von beiden Seiten eingelöst werden. Nimmt nur einer von ihnen die Einlösung vor, dann muß er dem anderen die Hälfte davon abtreten, wenn dieser die Hälfte des Pfandgeldes hinterlegt. Keiner soll des anderen Leute in der Feste als Bürger aufnehmen, wenn dieser nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Wer von ihnen während eines Krieges Besatzung in die Feste legen will, soll es mit zwei Burgmannen und dem Pförtnern ankündigen, dagegen darf der andere solange der Krieg dauert nichts unternehmen. Wer von ihnen die Feste benötigt, soll sich daraus behelfen, ohne den anderen zu schädigen. Keiner von ihnen darf seinen Anteil oder zugehörige Güter versetzen oder verkaufen, es sei denn an den anderen oder dessen Erben. Entsteht Krieg zwischen ihnen, soll keiner die Feste gegen den anderen gebrauchen.
Sie haben ferner mit Rat ihrer Freunde einen Burgfrieden geschlossen, der angeit zů Clungelbach dye strase uf bit zů Ebirechtishusin, danne dye strase uz bit zů Aldindorf und den grunt widir in bit zů Etschusin dye obirin strase uz biz zů Niderinwischbach, von dannen dye strase in widir bit zu Clůngilbach den burchfridin. Die Aussteller geloben eidlich, diesen Burgfrieden und alle seine Abmachungen zu halten. Wer von ihnen den Burgfrieden oder eine andere Vereinbarung bricht, soll meineidig und treulos sein. Geschieht es, daß einer der Burgmannen einen anderen innerhalb des Burgfriedens gefangen nimmt oder schlägt, dann soll der Täter sein Burglehen so lange verloren haben, bis er den Fall mit dem Betroffenen gerichtlich ausgetragen und den Grafen Besserung und Buße geleistet hat. Bricht einer ihrer Amtleute oder Diener den Burgfrieden durch Gefangennahme oder Schläge, soll er so lange die Huld beider Herren verloren haben, bis er dem betroffenen Herren Besserung geleistet hat.
Siegel des Ausstellers.

Wortlaut der Datierung

Geben 1329 an sente Niclas abinde.

Nachweise

Aussteller

Nassau-Weilburg, Grafen, Gerlach I.

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm I.

Siegler

Nassau-Weilburg, Grafen, Gerlach I.

Weitere Orte

Katzenelnbogen (Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Katzenelnbogen (Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz), Burg · Klingelbach (Gem. Katzenelnbogen/Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Ebersthausen (Gem. Katzenelnbogen/Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Allendorf (Gem. Katzenelnbogen/Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Ergeshausen (Gem. Katzenelnbogen/Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Nassau, Grafen

Sachbegriffe

Burgen · Burgmannen · Streitigkeiten, Vermitteln in · Grafen · Burgfrieden · Amtmänner · Burgen, gemeinsamer Besitz von · Bürger · Gerichte · Herrschaftsrechte · Pfandschaften

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15577 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15577> (Stand: 29.03.2024)