Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1548 August 25

Kurt Krengel schwört Urfehde

Regest-Nr. 15238

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4346 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 626⟩.
Stückbeschreibung: Papier, vier Blatt folio (lt. Findbuch).
Siegel: Die Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Kurt Krengel, Sohn des Kurt, der einen Aufruhr in der Stadt Treysa verursacht hatte, bei dem mehrere Bürger und eine Magd verletzt wurden, eines Diebstahls beschuldigt wird und deshalb im Gefängnis des Landgrafen Philipp von Hessen war, wurde daraus entlassen und schwört Urfehde. Er verpflichtet sich, sich nicht zu rächen, die bei dem Aufruhr verletzten Personen schadlos zu halten und sich wegen des Diebstahls auf Erfordern wieder zu stellen. Er setzt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall wieder in das Gefängnis zurückbringen oder 200 fl. zahlen sollen.
Siegel des Georg Krengel und des Gilbert von Rodenhausen.

Wortlaut der Datierung

1548 August 25 (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Krengel, Kurt

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Krengel, Georg · Rodenhausen, Gilbert von

Weitere Orte

Treysa (Gem. Schwalmstadt), Bürger · Treysa (Gem. Schwalmstadt)

Sachbegriffe

Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Urfehden · Aufruhr · Schadensersatzleistungen · Diebe · Bürger · Mägde

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15238 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15238> (Stand: 25.04.2024)