Regesten der Landgrafen von Hessen
1546 Juli 10
Die Familie Barben schwört Urfehde und wird des Landes verwiesen
Regest-Nr. 15230
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4339 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 618〉. Stückbeschreibung: Papier, vier Blatt folio, faltenbrüchig (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Hans Barben, seine Frau Barbara und ihr Sohn Kurt, die wegen Hehlerei im Gefängnis waren und daraus entlassen wurden - die Eltern aus Altersgründen, der zum Tode durch den Strang verurteilte Sohn nach Fürsprache - schwören dem Landgrafen Philipp von Hessen Urfehde. Sie versprechen, sich nicht zu rächen und dem Gebiet des Landgrafen nicht näher als zwei Meilen zu kommen bei Leibesstrafe. Auch wollen sie bei Bruch ihres Eides als meineidig und treulos gelten. Sie setzen Bürgen, die sie im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder 300 Taler zahlen sollen.
Siegel des Rates Hermann Seitz. -
Wortlaut der Datierung
1546 sonnabent nach Kiliani (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
Barben, Hans · Barben, Barbara, Frau des Hans · Barben, Kurt
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Empfänger
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Siegler
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Sachbegriffe
Hehlerei · Diebe · Landesverweise · Ehefrauen · Söhne · Gefangene, Freilassen · Todesstrafen · Strafen, Aufhängen · Währungen, Taler
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15230 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15230> (Stand: 20.04.2024)