Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1546 Juli 10

Die Familie Barben schwört Urfehde und wird des Landes verwiesen

Regest-Nr. 15230

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4339 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 618⟩.
Stückbeschreibung: Papier, vier Blatt folio, faltenbrüchig (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Hans Barben, seine Frau Barbara und ihr Sohn Kurt, die wegen Hehlerei im Gefängnis waren und daraus entlassen wurden - die Eltern aus Altersgründen, der zum Tode durch den Strang verurteilte Sohn nach Fürsprache - schwören dem Landgrafen Philipp von Hessen Urfehde. Sie versprechen, sich nicht zu rächen und dem Gebiet des Landgrafen nicht näher als zwei Meilen zu kommen bei Leibesstrafe. Auch wollen sie bei Bruch ihres Eides als meineidig und treulos gelten. Sie setzen Bürgen, die sie im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder 300 Taler zahlen sollen.
Siegel des Rates Hermann Seitz.

Wortlaut der Datierung

1546 sonnabent nach Kiliani (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Barben, Hans · Barben, Barbara, Frau des Hans · Barben, Kurt

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Seitz, Hermann

Sachbegriffe

Hehlerei · Diebe · Landesverweise · Ehefrauen · Söhne · Gefangene, Freilassen · Todesstrafen · Strafen, Aufhängen · Währungen, Taler

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15230 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15230> (Stand: 20.04.2024)