Regesten der Grafen von Ziegenhain
Landgraf Ludwig I. von Hessen bestätigt die Erbhuldigung der Stadt Treysa
Regest-Nr. 1400
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, X 1 Deposita, Treysa, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Ursprünglich anhängendes Siegel fehlt. - Regest
- Landgraf Ludwig [I.] von Hessen bekundet, dass, da Graf Johann [II.] von Ziegenhain (Ziegenhain) und Nidda (Nidde) ohne leibliche Nachkommen verstorben ist, die Herrschaft und Grafschaft zu Ziegenhain und Nidda, mit Schlössern, Städten und allen Zugehörungen, auf ihn, Landgraf Ludwig, und seine Erben und die Nachkommen des Landes Hessen gefallen ist. Daher habe ihm, seinen Erben und den Nachkommen des Landes Hessen, die Stadt Treysa (Treysa) die Erbhuldigung geleistet, worauf hin sich Landgraf Ludwig zum rechtmäßigen Stadtherren über Treysa erklärt und gelobt hat die Stadt in ihren bisherigen Freiheiten und Rechten zu belassen. Siegler: der Aussteller. gegeben uff unsers herrn hymelfardt dagk Anno domini Millesimoquadringentesimoquinquagesimo.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Landgrafen · Besitzansprüche · Erben · Erbe, Ziegenhainisches · Erbschaften · Ziegenhainer Erbe · Lehen, Ziegenscheinische · Erbgüter, Ziegenhainische · Erbstreitigkeiten · Erbhuldigungen · Huldigungen · Städte, Erbhuldigung von · Stadtherren
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1400 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1400> (Stand: 25.04.2024)