Regesten der Grafen von Ziegenhain
Friedrich von Hertingshausen verpfändet das halbe Gericht Dorla an Kloster Breitenau
Regest-Nr. 1373
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, A II Klöster, Breitenau, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegel anhängend. - Regest
- Graf Engelbert [III.] von Ziegenhain (Zciegenhagen) und Nidda (Nydde) bekundet, dass Friedrich von Hertingshausen (hertingeshusen) das halbe Gericht Dorla (thorloyn), als Mannlehen lehnsrührig von den Grafen von Ziegenhain, an Hermann von Gilsa (gilse), Abt von Breitenau (breydinouwe), und sein Kloster, für 100 Rheinische Gulden verkauft hat. Friedrich oder seine Erben können das Gericht jeder Zeit für die gezahlte Summe wieder zurückkaufen. Siegler: der Aussteller. am nehisten Sunntage nach sante katherinen tage der heligen Juncfrowen Sub anno domini m cccc.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Hertingshausen, Friedrich von · Breitenau, Äbte, Hermann von Gilsa
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Wiederkauf, Verkauf auf · Wiederkaufsrechte · Verpfändungen · Pfandschaften · Gerichte, Verkauf von · Mannlehen · Lehnswesen · Lehen · Lehnsherren, Grafen als · Zustimmungen, lehnsherrliche · Vasallen · Äbte · Klöster, Verkauf an · Klosterbesitz · Währungen, Rheinische Gulden · Rheinische Gulden · Siegel · Siegler
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1373 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1373> (Stand: 20.04.2024)