Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1376 Dezember 2

Testament Graf Wilhelms von Katzenelnbogen

Regest-Nr. 13142

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4200 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 88, Nr. 1⟩.
Stückbeschreibung: Moderbeschädigt.
Siegel: Alle Siegel ab.
Rückvermerke: hern Wilhelmes graven zo Kaczenelnbogen testament, um 1430.
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 452 Nr. 1563.
Regest
Darmstadt. - Graf Wilhelm von Katzenelnbogen bekundet gesunden Sinnes und Leibes angesichts dessen, daß nichts gewisser ist, als der Tod und nichts ungewisser als die Stunde seines Eintritts, daß er in Übereinstimmung mit seinem Bruder Eberhard und seinen Freunden folgendes Testament errichtet hat.
Nach seinem Tod sollen sein genannter Bruder oder die, welche seine Grafschaft erben, alle von ihm hinterlassenen nachweisbaren Schulden bezahlen.
Dem Kloster Eberbach, das er zu seiner Begräbnisstätte ausersehen hat, vermacht er ein Roß, wenn er aber ein solches nicht hinterläßt, seinen besten Hengst und ein Pferd, das sein Zaumzeug trägt, mit allen silbernen, vergoldeten großen und kleinen Gürteln wie er sie benutzt hat, samt Harnisch, Haube, Helm und Plattenpanzer, wie er sie trug. Diese sollen mit Rat seiner Testamentsvollstrecker verkauft und von deren Erlös soll für das Kloster eine jährliche Rente von 30 fl. erworben werden, wofür dieses an dem Altar, vor dem der Graf bestattet zu werden wünscht, eine ewige Messe halten muß. Das übrige Geld soll dazu verwendet werden, in ihrem Remter an seinem Todestag ein ewiges Seelgedächtnis mit Geläute, Geleucht, Vigilien, Messen, Gebeten und anderen guten Werken zu begehen zum Lobe seiner Eltern, Geschwister und Vorfahren sowie zum Seelenheil seiner beiden Gemahlinnen und seiner Nachkommen und zum Trost aller gläubigen Christen. Sollte hierfür der von ihm angesetzte Betrag nicht ausreichen, sollen seine Testamentsvollstrecker das Fehlende von dem Geld zuschießen, das er hinterläßt oder aber die Erben seiner Grafschaft den Fehlbetrag in der unten bestimmten Zeit hinzugeben.
Dem Stift zu St. Goar vermacht er 50 fl., für die seine Testamentarier eine Rente erwerben sollen, von der jeder Kanoniker, Vikar oder benachbarter Dorfpriester, welcher sein Jahrgedächtnis in der Kirche zu St. Goar begeht, sowie jeder, der dabei anwesend ist, jedesmal 2 Englische erhält, was dann noch übrig bleibt, fällt den Kanonikern und Vikaren des Stiftes zur Präsenz. Hierfür sollen sie sein Jahrgedächtnis in gleicher Weise begehen, wie er es für Eberbach bestimmt hat.
Der Marienkirche zu St. Goar stiftet Graf Wilhelm 10 fl., für welche seine Testamentsvollstrecker gleichfalls eine Rente erwerben müssen. Diese Gülte ist für das ewige Licht am Marienaltar bestimmt.
Der Pfarrkirche in Bornich vermacht er 100 fl., welche in gleicher Weise in einer Rente anzulegen sind. Von dieser erhält der dortige Pfarrer zur Feier seines Jahrgedächtnisses, das dort in derselben Form wie in Eberbach gefeiert werden soll, jedesmal 2 fl. Von dem übrigen Betrag soll man Korn kaufen, Brot davon backen und es den dortigen Armen an jedem Donnerstag in den vier Fronfasten austeilen und dabei seiner Seele gedenken.
Der Pfarrkirche zu Groß-Gerau stiftet er 50 fl., wofür die Testamentarier ebenfalls eine Rente kaufen sollen, von der der dortige Pfarrer jährlich 2 fl. erhält, von denen er dem Priester, der dort sein Jahrgedächtnis begeht, jedesmal zwei Englische geben muß. Für das übrige Geld soll Korn gekauft und davon Brot gebacken werden, welches man am Todestag des Grafen den dortigen Armen zur Frühmesse spenden soll.
Die Pfarrkirche in Zwingenberg bedenkt der Graf mit 30 fl., welche in der gen. Weise in eine Rente umzuwandeln sind, von der der Pfarrer zur Feier seines Jahrgedächtnisses jedesmal einen Gulden erhalten soll. Das übrige Geld soll in gleicher Weise wie in Groß-Gerau verwendet werden.
Die Pfarrkirche in Darmstadt wird vom Grafen in gleicher Weise wie diejenige in Zwingenberg bedacht.
Dem Kloster Bärbach in der Fuchsenhalde stiftet der Graf 30 fl. Die davon zu erwerbende Rente soll die Äbtissin einnehmen und damit die Feier seiner Jahrzeit in den gleichen Formen begehen, wie er sie für Eberbach angeordnet hat. Der die Messe haltende Priester soll dafür 2 Englische erhalten, während sie am Todestag des Grafen das übrige Geld gleichmäßig unter die dortigen Nonnen verteilen und selbst soviel behalten soll, wie zwei Nonnen zusteht.
Alle diese Stiftungen sollen von Graf Eberhard oder denen, die seine Grafschaft erben, zusammen mit seinen Testamentsvollstreckern innerhalb eines Jahres nach seinem Tode ausgerichtet sein. Der Graf behält sich vor, dieses Testament, solange er lebt und gesunden Sinnes und Leibes ist, jederzeit nach seinem Ermessen abändern zu können, verpflichtet sich aber, seine Seelgerätstiftungen nicht über 1000 fl. zu erhöhen. Zu Testamentsvollstreckern bestimmt der Graf die Ritter Erkinger, Herrn zu Rodenstein, und Johann von Liebenstein sowie Friedrich Kessel von St. Goar und Gerhard, Pfarrer zu Wixhausen, seinen Kaplan zu Darmstadt, welchen er hierdurch die Vollmacht zur Ausführung seines Testamentes erteilt. Sollte einer der Testamentsvollstrecker sterben, wird er oder sein Erbe einen anderen setzen.
Es siegelt Graf Wilhelm, sein Bruder Graf Eberhard, der seine Einwilligung zu diesen testamentarischen Bestimmungen erteilt, und die genannten Testamentsvollstrecker, welche alle damit übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen geloben.

Wortlaut der Datierung

D. Darmstat feria tercia post Andree apostoli Christi anno eiusdem 1376.

Nachweise

Ausstellungsort

Darmstadt

Aussteller

Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm II.

Siegler

Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm II. · Katzenelnbogen, Grafen, Eberhard V. · Rodenstein, Erkinger von · Liebenstein, Johann von · Kessel von St. Goar, Friedrich · Gerhard, Pfarrer in Wixhausen

Weitere Orte

Eberbach (Gem. Eltville am Rhein), Kloster · St. Goar (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rheinland-Pfalz), Stift · St. Goar (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rheinland-Pfalz), Marienkirche · Bornich (Gem. Loreley/Rheinland-Pfalz), Pfarrkirche · Groß-Gerau, Pfarrkirche · Zwingenberg, Pfarrkirche · Darmstadt, Pfarrkirche · Bärbach (Gem. Schönborn/Rheinland-Pfalz), Kloster · Rodenstein (Gem. Fränkisch-Crumbach), Herren · Darmstadt, Kaplane · Wixhausen (Gem. Darmstadt), Pfarrer

Sachbegriffe

Testamente · Seelstiftungen · Brüder · Pferde · Zaumzeug · Klöster · Pfarrkirchen · Kaplane · Priester · Altäre · Seelmessen · Jahrgedächtnisse · Grablegen · Gürtel, vergoldete · Erben · Schulden · Renten, jährliche · Renten, Kauf von · Äbtissinnen · Nonnen · Ehefrauen · Stifte · Marienkirchen · Korn · Brote · Almosen · Ritter · Testamentsvollstrecker · Rüstungen · Harnische · Helme · Plattenpanzer · Frühmessen · Lichter, ewige

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 13142 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/13142> (Stand: 16.04.2024)