Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1454 Juni 12

Graf Philipp von Katzenelnbogen übernimmt Schulden seines Sohnes

Regest-Nr. 13087

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3681 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 4, Nr. 28⟩.
Stückbeschreibung: Moderbeschädigt und aufgezogen.
Siegel: Nur noch mit den Siegeln Graf Philipps, Bernhard Kalbs und Diether Rabenolds.
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1703 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 80, Nr. 48⟩, 15. Jahrhundert.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium VI, fol. 25v; Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium XIV, fol. 21; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1354 Nr. 4853.
Regest
Graf Philipp von Katzenelnbogen bekundet, daß sein + Sohn Junggraf Philipp von Adam Kämmerer 800 fl. geliehen hat, wofür diesem eine jährliche Gülte von 40 fl. verschrieben werden sollte, was aber bis zum Tod Junggraf Philipps und darüberhinaus bis zum heutigen Tage verzögert worden ist. Da Junggraf Philipp diese Summe zu seinem Nutzen verwandt hat, ist seine Witwe Ottilie verpflichtet, dafür aufzukommen. Da diese nunmehr den Grafen Philipp dafür eine Anweisung auf ihren Vetter Graf Johann von Nassau erteilt hat, übernimmt Graf Philipp die Schuldverpflichtung gegen Adam Kämmerer und verschreibt ihm eine Rente von 40 fl., die ihm jährlich durch den gräflichen Wartspfennig zu Boppard vom dortigen Zoll zu Martini ausbezahlt werden sollen. Für deren pünktlich Entrichtung setzt der Graf folgende Bürgen: Hans Wallbrunn, Bernhard Kalb von Reinheim, Hans Pheiser und Diether Rabenold von Tannenberg, die im Verzugsfalle je einen reisigen Knecht mit einem Pferd in eine öffentliche Herberge zu Worms oder Herrnsheim so lange in ein Einlager schicken müssen, bis Adam alle Rückstände samt den ihm erwachsenen Kosten und Schäden erhalten hat, deren Höhe man ihm auf sein einfaches, unbeeidetes Wort hin glauben muß. Wenn ein Knecht oder ein Pferd in diesem Einlager stirbt oder verleistet ist, muß binnen acht Tagen Ersatz gestellt werden. Die gen. Bürgen übernehmen ihre Bürgschaftsverpflichtungen, versprechen, daß sich nicht einer mit dem anderen entschuldigen wird, sondern sie binnen acht Tagen nach erfolgter Mahnung das Einlager halten werden. Stirbt einer der Bürgen, muß Graf Philipp innerhalb eines Monats nach der entsprechenden Aufforderung einen anderen stellen, der seine Bürgschaftsverpflichtungen in gleicher Weise durch eine besiegelte Urkunde anerkennt; widrigenfalls sind die anderen Bürgen verpflichtet, so lange ein Einlager zu halten, bis das geschehen ist. Die Rente ist jährlich um Halbfasten jederzeit für 800 fl. rückkäuflich, wobei alle Kosten und Schäden und ein dem Ablauf des Jahres entsprechender Anteil der jährlichen Gülte mitbezahlt werden muß. Graf Philipp gelobt, seine Bürgen schadlos zu halten und nichts gegen diese Abmachung zu unternehmen.
Siegel des Ausstellers und der Bürgen.

Wortlaut der Datierung

Geben 1454 an mittwochen nach dem heiligen Pinxstage.

Nachweise

Aussteller

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Empfänger

Kämmerer, Adam

Siegler

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Wallbrunn, Hans · Kalb von Reinheim, Bernhard · Pheiser, Hans · Rabenold von Tannenberg, Diether

Weitere Personen

Thierstein, Grafen, Ottilie, Frau Oswalds I., verw. Gräfin von Katzenelnbogen, geb. Gräfin von Nassau · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp II. · Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann IV.

Weitere Orte

Boppard (Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz), Zoll · Worms (Rheinland-Pfalz) · Herrnsheim (Gem. Worms/Rheinland-Pfalz)

Sachbegriffe

Schulden, Übernahme von · Witwen · Söhne · Darlehen · Zinsen · Zölle · Wartspfennige · Zöllner · Bürgen · Einlager · Herbergen, öffentliche · Pferde, reisige · Knechte · Rückkaufrechte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 13087 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/13087> (Stand: 29.03.2024)