Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1453 Juli 5

Gräfin Anna von Katzenelnbogen verzichtet für ihre Rente aus Wittum, Morgengabe und Mitgift auf alle weiteren Ansprüche

Regest-Nr. 13085

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4037 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 80, Nr. 46⟩.
Stückbeschreibung: Stark moderbeschädigt.
Siegel: Es liegt nur noch das Siegel Ulrichs bei.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium VI, fol. 25; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1337 Nr. 4798.
Regest
Anna von Württemberg Gräfin von Katzenelnbogen, bekundet, daß der + Pfalzgraf Ludwig bei Rhein und ihre + Mutter Henriette, Gräfin von Württemberg und Mömpelgart, im Namen von Annas Brüdern Ludwig und Ulrich, Grafen von Württemberg, mit Zustimmung der württembergischen Räte Abt Siegfried von Ellwangen, Graf Friedrich von Helfenstein und des Hans von Zimmern d.Ä. für Annas unmündige Brüder Ludwig und Ulrich ihre Ehe mit Graf Philipp von Katzenelnbogen beredet, gelobt, beurkundet und besiegelt haben. Hierin ist bestimmt, daß Anna ihrem Gemahl 16000 fl. und die Burg und Stadt Marbach mit Zubehör zubringt, was eine jährliche Rente von 800 fl. ausmacht. Diese soll sie solange innehaben, bis ihre Brüder dem Grafen die 16000 fl. ausbezahlt haben. Wenn dieses geschehen ist, muß Graf Philipp seiner Gemahlin eine Rente von 800 fl. als Wittum und eine gleichhohe Rente zur Sicherstellung ihrer Mitgift auf das Schloß Lichtenberg anweisen. Graf Philipp und Anna verzichten auf Annas väterliches Erbe, liegende und fahrende, weltliche und geistliche Güter, es sei denn, daß die Herrschaft Württemberg abstirbt und kein männlicher Erbe vom Stamme Württemberg mehr geboren wird. In diesem Falle bleiben die Rechte Annas und nach ihrem Tode die ihrer lebenden Leibeserben an ihrem väterlichen Erbe gewahrt. In der Eheberedung ist ferner bestimmt, daß Anna innerhalb Jahresfrist nach Frau Henriettens Tod zu ihrem Anteil an ihrem mütterlichen Erbe kommen oder aber von ihren Brüdern in der gleichen Frist 16000 fl. erhalten soll, welche ihr Graf Philipp gleichfalls mit einer Rente von 800 fl. sicherstellen muß, so daß sie schließlich eine Rente von insgesamt 2400 fl. zu ihrem lebenslänglichen Gebrauch besitzt. Damit soll sie sich genügen lassen und nicht berechtigt sein, weitere Ansprüche an die Grafschaft zu stellen, jedoch vorbehaltlich ihrer Kleinodien und sonstiger Geschenke. Anna verzichtet demgemäß auf alle darüber hinausgehenden Rechte und Forderungen an die Grafschaft Katzenelnbogen, wogegen ihr Graf Philipp die folgenden Schlösser und Dörfer zu lebenslänglichem Besitz verschreibt: Burg und Ort Lichtenberg, Bieberau, Hausen, Brensbach, Königsbach (Kons-), Bullau (Bollings), Überau, Roßdorf, Gundernhausen und Ober- und Niederramstadt mit allem Zubehör, ausgenommen das Landgericht auf dem Landberg bei Oberramstadt. Diese Orte soll sie nach dem Tode Graf Philipps innehaben, deren Bürger und Einwohner dann aber nicht höher mit Diensten und Abgaben belasten dürfen, als herkömmlich ist. Sie darf ferner der Grafschaft Katzenelnbogen aus ihren Besitzungen keinen Schaden zufügen, sich jedoch daraus behelfen, falls ihr die Wittumsverschreibung nicht in allen Punkten gehalten wird. Nach dem Tod Graf Philipps sind dessen Erben berechtigt, das Schloß Lichtenberg mit den zugehörigen Dörfern, Weilern und Höfen von Anna wieder einzulösen, jedoch muß das Geld in diesem Fall wieder sicher anderweitig angelegt werden. Angesichts dessen, daß Graf Philipp seiner Gemahlin schon früher 800 fl. auf das Schloß Lichtenberg [1448 September 18] und 800 fl. aus Roßdorf und Gundernhausen und nun nochmals 800 fl. auf Ober- und Niederramstadt, insgesamt also 2400 fl. jährlicher Gülte, angewiesen hat, soll die jetzige Urkunde die früheren nicht beeinträchtigen, ebensowenig wie diese die früheren einschränken darf; es soll vielmehr dabei bleiben, daß Anna eine Rente von insgesamt 2400 fl. jährlich, jedoch nicht mehr, erhält.
Es siegeln Anna von Württemberg, ihr Bruder Ulrich und die Vormundschaft der Kinder ihres + Bruders Ludwig.

Wortlaut der Datierung

Geben uff den donrstag nach unser lieben frowen tag visitacionis 1453.

Nachweise

Aussteller

Katzenelnbogen, Grafen, Anna, Frau Philipps I., geb. Gräfin von Württemberg

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Siegler

Katzenelnbogen, Grafen, Anna, Frau Philipps I., geb. Gräfin von Württemberg · Württemberg-Stuttgart, Grafen, Ulrich V.

Weitere Personen

Württemberg-Urach, Grafen, Ludwig I. · Württemberg, Grafen, Henriette, geb. Gräfin von Mömpelgard · Pfalz, Kurfürsten, Ludwig III., der Bärtige · Ellwangen, Äbte, Siegfried · Helfenstein, Grafen, Friedrich · Zimmern, Hans d.Ä. von

Weitere Orte

Württemberg, Grafen · Ellwangen/Jagst (Ostalbkreis/Baden-Württemberg), Äbte · Marbach am Neckar (Lkr. Ludwigsburg/Baden-Württemberg), Burg · Marbach am Neckar (Lkr. Ludwigsburg/Baden-Württemberg) · Lichtenberg (Gem. Fischbachtal), Burg · Lichtenberg (Gem. Fischbachtal) · Groß-Bieberau · Niedernhausen (Gem. Fischbachtal) · Brensbach · Königsbach (Gem. Neustadt a.d. Weinstraße/Rheinland-Pfalz) · Bullau (Gem. Erbach) · Ueberau (Gem. Reinheim) · Roßdorf · Gundernhausen (Gem. Roßdorf) · Ober-Ramstadt (Gem. Mühltal) · Nieder-Ramstadt (Gem. Mühltal) · Pfalz, Kurfürsten

Sachbegriffe

Erbe, Verzicht auf · Eheberedungen · Vormünder · Brüder · Töchter · Pfalzgrafen · Burgen · Dörfer · Renten, jährliche · Wittum · Mitgift · Morgengabe · Kleinodien · Besitz, weiblicher · Verschreibungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 13085 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/13085> (Stand: 25.04.2024)