Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1338 Dezember 12

Graf Wilhelm von Katzenelnbogen verlobt seine Schwester Anna mit Philipp von Falkenstein

Regest-Nr. 13063

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1671 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 80, Nr. 11⟩, Konzept.
Stückbeschreibung: Angemodert, das Konzept ist aus einer nicht ausgefertigten Reinschrift durch Zusätze und Streichungen hergestellt.
Drucke: Wenck, Hessische Landesgeschichte 1, Nr. 207.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium VI, fol. 8; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 278 Nr. 864.
Regest
Graf Wilhelm von Katzenelnbogen verlobt mit Zustimmung seines Schwagers Graf Johanns von Nassau und seiner Freunde seine Schwester Anna mit Philipp von Falkenstein, dem Schwestersohn Graf Johanns, und setzt ihr eine Mitgift von 3000 Pfund Heller aus, wofür sie so lange einen Tournosen am Zoll zu St. Goar erhalten soll, bis sie davon die 3000 Pfund eingenommen hat. Als Währung des Geldes wird bestimmt, daß 12 Tournosen oder ein kleiner Gulden 1 Pfund Heller ausmachen sollen; wird in anderer Münze bezahlt, sollen die Währungssätze der Stadt (Ober)wesel gelten. In diesen Zolleinkünften soll Philipp von Falkenstein von Graf Wilhelm oder den Seinen in keiner Weise beeinträchtigt werden; wird Philipp aber von Seiten des Reiches davon ausgeschlossen, soll er den Restbetrag der Mitgift von Graf Wilhelm in Jahresraten von 1000 Pfund erhalten. Graf Wilhelm und Graf Johann bevollmächtigen die Ritter Lamprecht von Schönburg, Johann Marschall von Waldeck, Dietrich von Staffel und Johann von Bellersheim, dieses Geld zum Besten Annas und Philipps anzulegen. Wenn einer von den vier Rittern stirbt, soll binnen Monatsfrist ein anderer bestellt werden. Über ihre Mitgift hinaus darf Anna keine weiteren Ansprüche an Eigen, Erbe und Gut geltend machen. Stirbt Anna ohne Leibeserben, soll Philipp lebenslänglich in Besitz und Genuß der Güter bleiben, die für die 3000 Pfund erworben worden sind, nach seinem Tod aber sollen sie an den Grafen und seine Erben zurück fallen. Stirbt Anna bevor dieses Geld bezahlt ist, soll Philipp das nicht beeinträchtigen; er soll vielmehr das Geld erhalten, als ob Anna noch lebte. Für die Erfüllung seiner Verpflichtungen setzt Graf Wilhelm folgende Bürgen: die Ritter Johann Marschall von Waldeck, Lamprecht von Schönburg, Johann von Katzenelnbogen, Reimbold von den Erlen, Johann vom Stein, Kraft von Allendorf und Markolf von Katzenelnbogen und die Edelknechte Thammo von Hohenstein, Berlin von Miehlen, dessen Bruder Sibodo, Richwin von Miehlen, Heinrich von Katzenelnbogen, Peter von Ebertshausen, Hildeger von Langenau und Thielmann von Boxberg. Diese müssen bei Vertragsverletzung nach Mahnung durch Graf Johann oder Philipp mit einem Knecht und einem Pferd in Limburg so lange ein Einlager halten, bis die Verfehlung beglichen ist. Wenn ein Pferd zur Deckung der Herbergskosten vom Wirt gepfändet (verleystet) wird, muß der betroffene Bürge stattdessen ein anderes schicken. Stirbt ein Bürge muß er binnen Monatsfrist durch einen anderen ersetzt werden, widrigenfalls sind die anderen Bürgen so lange zum Einlager verpflichtet, bis es geschehen ist. Graf Wilhelm gelobt, seine Bürgen auszulösen.
Siegel des Ausstellers, Johann Marschalls und Lamprechts.

Wortlaut der Datierung

Geg. 1338 uf sante Lucien abende.

Nachweise

Aussteller

Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm II

Empfänger

Falkenstein, Philipp VI. von

Siegler

Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm II. · Marschall von Waldeck, Johann · Schönburg, Lamprecht von

Weitere Personen

Falkenstein, Anna von, Frau Philipps VI., geb. Gräfin von Katzenelnbogen · Nassau-Weilburg, Grafen, Johann I. · Staffel, Dietrich von · Bellersheim, Johann von · Katzenelnbogen, Johann von · Erlen, Reimbold von den · Stein, Johann vom · Allendorf, Kraft von · Katzenelnbogen, Markolf von · Hohenstein, Thammo von · Miehlen, Berlin von · Miehlen, Sibodo von · Miehlen, Richwin von · Katzenelnbogen, Heinrich von · Ebertshausen, Peter von · Langenau, Hildeger von · Boxberg, Thielmann von

Weitere Orte

Limburg a.d. Lahn · St. Goar (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rheinland-Pfalz), Zoll · Oberwesel (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rheinland-Pfalz), Währung · Nassau, Grafen

Sachbegriffe

Bürgen · Verlobungen · Eheabsprachen · Mitgift · Schwestern · Grafen · Einlager · Pferde · Knechte · Gasthäuser, öffentliche · Pferde, gepfändete · Pfandschaften · Wirte · Ritter · Edelknechte · Währungsrelationen · Währungen, Oberweseler · Zölle · Tournosen · Ratenzahlungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 13063 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/13063> (Stand: 29.03.2024)