Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1451 August 15

Graf Philipp von Katzenelbogen schuldet Anna Riedern 1000 fl.

Regest-Nr. 13057

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4598 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 74, A⟩, Konzept.
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1316 Nr. 4703.
Regest
Junggraf Philipp von Katzenelnbogen bekundet, Frau Anna Riedern, Witwe, 1000 fl. Frankfurter Währung zu schulden, die er am kommenden 22. Februar zurückzuzahlen verspricht. Die Rückzahlung soll in Adelsheim, Buchen, Mosbach oder Gundelsheim erfolgen. Hierfür soll Anna am kommenden 11. November 31 fl. Gülte erhalten. Wenn Junggraf Philipp die Rückzahlung der 1000 fl. länger anstehen läßt, muß er Anna jährlich zum 11. November eine Gülte von 67 fl. Frankfurter Währung geben. Hierfür setzt Philipp die unten genannten Geiseln. Bei säumiger Zahlung ist Philipp verpflichtet, für die dadurch entstehenden Schäden aufzukommen. Anna ist ferner berechtigt, die Geiseln in ein Wirtshaus der vier genannten Orte in ein Einlager einzumahnen, zu dem diese je zwei Knechte und zwei Pferde und Junggraf Philipp als Selbstschuldner außerdem zwei Knechte mit zwei Pferden schicken muß. Dieses Einlager soll so lange dauern, bis Anna volles Genüge geleistet ist. Wenn einer der Knechte abgeht oder ein Pferd vergeiselt ist, ist Ersatz zu stellen. Wenn einer der Geiseln stirbt, außer Landes geht oder sonstwie unnütz wird, muß Junggraf Philipp innerhalb 14 Tagen nach Mahnung durch Anna einen anderen bestimmen. Geschieht das nicht, sind die anderen Geiseln so lange zum Einlager verpflichtet, bis sie wieder ergänzt worden sind. Wenn Anna ihr Geld zurück haben will, kann sie es jederzeit am 24. August dem Junggrafen in Darmstadt kündigen, worauf es dieser am folgenden 22. Februar zurückzahlen muß. Umgekehrt kann auch Junggraf Philipp die Gülte mit dem gleichen Kündigungstermin jederzeit zum 22. Februar wieder einlösen. Philipp gelobt, diesen Zahlungsverpflichtungen unbedingt nachzukommen. Geschieht es nicht, sind die Geiseln zum Einlager verpflichtet, bis Anna volles Genüge geschehen ist. Die Verpflichtung der Geiseln soll so lange währen, bis Anna alle Gelder und Schäden ersetzt und zurückgezahlt sind. Erfüllen sie ihre Verpflichtungen nicht, kann sich Anna an deren Landen, Leuten und Gütern schadlos halten, ohne daß ihre Gewinne daraus auf die Hauptsumme angerechnet werden. Gegen diese Beschlagnahme helfen dem Grafen und den Geiseln keine Freiheiten oder Bündnisse. Beschädigungen der Urkunde oder der Siegel sollen deren Rechtskraft nicht beeinträchtigen. Junggraf Philipp gelobt, alle diese Punkte unverbrüchlich zu halten, und siegelt gemeinsam mit den Geiseln, die ihre Verpflichtung damit ausdrücklich anerkennen. Geiseln sind: Georg und Wilhelm Grafen zu Wertheim, Graf Reinhard von Hanau, Graf Philipp von Rieneck, Schenk Konrad, Herr zu Erbach, die Brüder Georg und Ulrich von Rosenberg und Hans von Rosenberg.

Wortlaut der Datierung

D. 1451 uff sontag neest noch sant Laurentius tag.

Nachweise

Aussteller

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp II.

Empfänger

Riedern, Anna

Siegler

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp II. · Wertheim, Grafen, Georg · Wertheim, Grafen, Wilhelm · Hanau, Grafen, Reinhard III. · Rieneck, Grafen, Philipp II. · Schenk zu Erbach, Konrad · Rosenberg, Georg von · Rosenberg, Ulrich von · Rosenberg, Hans von

Weitere Orte

Darmstadt · Adelsheim (Neckar-Odenwald-Kreis/Baden-Württemberg) · Buchen (Neckar-Odenwald-Kreis/Baden-Württemberg) · Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis/Baden-Württemberg) · Gundelsheim (Lkr. Heilbronn/Baden-Württemberg)

Sachbegriffe

Bürgen · Grafen · Einlager · Pferde · Knechte · Kündigungsfristen · Darlehen · Zinsen · Gasthäuser, öffentliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 13057 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/13057> (Stand: 20.04.2024)