Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1476 September 29

Graf Johann von Nassau erhält ein Darlehen von Graf Philipp von Katzenelnbogen

Regest-Nr. 12958

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1467 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 72, Nr. 8⟩.
Stückbeschreibung: Stark moderbeschädigt.
Siegel: Siegel ab.
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtr. K Akten, Bd. 18, Konzept.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium V, fol. 161v; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1644 Nr. 5898.
Regest
Graf Johann von Nassau und Diez bekundet, daß ihm Graf Philipp von Katzenelnbogen 5000 fl. geliehen hat, ohne eine Rente davon zu fordern. Er verpflichtet sich, Martini 1477 und 1478 je 2000 fl. und Martini 1479 die restlichen 1000 fl. zurückzuzahlen. Als Unterpfand hierfür setzt er seinen Anteil an den Schlössern Hadamar und Ellar mit allem Zubehör, die dem Grafen Philipp verfallen, wenn Graf Johann die obigen Rückzahlungsverpflichtungen nicht einhält. In diesem Falle müssen Amtleute und Kellner Graf Johanns zu Hadamar und Ellar dem Grafen Philipp alle dort fälligen Einkünfte so lange ausliefern, bis Graf Johann seine Schuld zuzüglich der dem Grafen Philipp aus der Fristversäumnis erwachsenen Unkonsten und Verluste bezahlt hat. Solange die 5000 fl. nicht zurückgezahlt sind, darf Graf Johann die Schlösser mit ihren Renten und Gülten nicht verkaufen oder versetzen. Die Angabe der dem Grafen Philipp bei säumiger Zahlung entstandenen Unkosten und Schäden muß er diesem auch auf sein einfaches, unbeeidetes Wort hin glauben. Graf Johann weist dementsprechend seine Amtleute und Kellner zu Hadamar und Ellar an, dem Grafen Philipp zu schwören, bei nicht fristgerechter Rückzahlung der 5000 fl. ihm die verpfändeten Renten und Gülten zu verabfolgen. Es soll Graf Philipp erlaubt sein, bei Zahlungsverzug alle Mittel anzuwenden, um die Rückzahlung zu erreichen. Johann gelobt, nichts dagegen zu unternehmen und sich auf keine päpstliche, kaiserliche oder königliche Gnaden und Freiheiten dagegen zu berufen. Sind die 5000 fl. bezahlt, sollen die verpfändeten Renten und diese Urkunde zurückgegeben werden.
Siegel des Ausstellers, mit Philipp vom Stein d.Ä., Hermann von Haiger und Johann Freie von Dehrn siegeln.

Wortlaut der Datierung

Geg. 1476 uff sancte Michels tag.

Nachweise

Aussteller

Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann V.

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Siegler

Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann V. · Stein, Philipp d.Ä. vom · Haiger, Hermann von · Freie von Dehrn, Johann

Weitere Orte

Nassau, Grafen · Hadamar, Burg · Ellar (Gem. Waldbrunn/Westerwald), Burg

Sachbegriffe

Darlehen, zinslose · Amtmänner · Pfandschaften · Burgen, verpfändete Einkünfte aus · Grafen · Einkünfte, verpfändete · Kellner

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 12958 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12958> (Stand: 24.04.2024)