Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1463 Juli 25

Erzbischof Johann von Trier verspricht Graf Philipp von Katzenelnbogen eine neue Schuldurkunde

Regest-Nr. 12896

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1329 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 69, Nr. 48a⟩.
Stückbeschreibung: Moderbeschädigt.
Siegel: Es hängen nur noch vier Siegel an (Aussteller, Waldbott von Bassenheim, von Eltz, Specht von Bubenheim), zwei weitere liegen lose bei (von Staffel und von Pyrmont), die anderen fehlen.
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4019 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 69, Nr. 48b⟩, undatiert; Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen, ausgehendes 15. Jahrhundert, mit einer Aufstellung aus hessischer Zeit über die inzwischen verstorbenen Geiseln und Bürgen und deren Ersatz.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium V, fol. 42v; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1474 Nr. 5259.
Regest
Johann, Erwählter und Bestätigter zu Trier, verspricht mit Zustimmung seines Domkapitels, dem Grafen Philipp von Katzenelnbogen jederzeit eine neue Schuldurkunde über die 18000 fl., die das Stift ihm schuldet, auszustellen, ihm darin drei Geiseln und drei Bürgen zu setzen und ihm dieselbe ein Vierteljahr nach ihrer Anforderung ohne weitere Einrede nach Rheinfels zu überschicken. Die 1100 fl., welche ihm Graf Philipp jetzt geliehen hat, gelobt er bis zum kommenden Januar 1 in Rheinfels zurückzugeben. Als Bürgen für beide Verpflichtungen setzt er Johann, Herrn zu Pyrmont, Kuno, Herrn zu Schöneck, Otto Waldbott, Wilhelm, Herrn zu Eltz, Heinrich von Pyrmont, Wilhelm von Staffel d.J., Dietrich von Bubenheim und Paul Boos von Waldeck. Diese geloben, bei Vertragsverletzung Johanns auf die erste Mahnung hin ohne Ausflüchte mit je zwei reisigen Knechten und zwei reisigen Pferden in Darmstadt, St. Goar oder einem anderen, ihnen bezeichneten Orte so lange ein Einlager mit allen Verpflichtungen zu halten (recht, ufrichtige ware leistunge zu tun, knecht und pferde, so dick sich des noit geburt, zu ersetzen), bis dem Grafen Genüge geschehen ist. Geht einer der Bürgen ab, muß Johann binnen Monatsfrist einen anderen stellen; widrigenfalls müssen die anderen so lange ein Einlager halten, bis das geschehen ist. Erfüllen die Bürgen ihre Verpflichtungen nicht, kann sie der Graf mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln dazu zwingen, ohne daß sie ihn seinerseits deswegen belangen dürfen. Nach Ablauf von zwei Jahren, zum 25. Juli 1465, muß Johann dem Grafen die 18000 fl. in Rheinfels, Darmstadt oder einem anderen, ihm bezeichneten Ort zurückzahlen, wie es Johann gemäß der gräflichen Kündigung schon am heutigen Tag hätte tun sollen. Die Bürgen beschwören ihre Verpflichtungen, deren Bruch sie treuelos, ehrlos und meineidig macht, wobei sie dem Grafen für diesen Fall die Verbreitung öffentlicher Anklage- und Schandbriefe zugestehen. Johann gelobt, alle Punkte dieses Vertrags unverbrüchlich zu halten und nichts zu deren Nachteil zu unternehmen.
Siegel des Ausstellers, des Kapitels ad causas, der Stadt Boppard, weil die 18000 fl. auf den dortigen Zoll angewieden sind, und der Bürgen.

Wortlaut der Datierung

Geben 1463 uff sant Jacobs tage des heiligen apostelen.

Nachweise

Aussteller

Trier, Erzbischöfe, Johann II. von Baden

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Siegler

Trier, Erzbischöfe, Johann II. von Baden · Trier, Stift · Boppard, Stadt · Pyrmont und Ehrenberg, Johann von · Schöneck, Kuno von · Waldbott von Bassenheim, Otto · Eltz, Wilhelm von · Pyrmont und Ehrenberg, Heinrich von · Staffel, Wilhelm [II.] von · Specht von Bubenheim, Dietrich · Boos von Waldeck, Paul

Weitere Orte

Trier, Erzbischöfe · Trier, Stift · Rheinfels (Gem. St. Goar/Rheinland-Pfalz) · Darmstadt · St. Goar (St. Goar-Oberwesel/Rheinland-Pfalz) · Boppard (Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Boppard (Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz), Zoll

Sachbegriffe

Erzbischöfe · Darlehen, Rückfordern von · Schulden · Domkapitel · Bürgen · Geiseln · Einlager · Knechte, reisige · Pferde, reisige · Kündigungsfristen · Eide, Bruch von · Schandbriefe, öffentliche · Ehrstrafen · Zölle

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 12896 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12896> (Stand: 28.03.2024)