Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1381 Oktober 2

Bündnis zwischen Pfalz, Katzenelnbogen, Sponheim und Nassau gegen Graf Ruprecht von Nassau

Regest-Nr. 12863

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: A: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3015 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 51, Nr. 2⟩.
B: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3079 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 234⟩.
Stückbeschreibung: A: Beschädigt.
B: Pergament, aufgezogen, stockfleckig, mit Löchern, die Schrift z.T. verblaßt.
Siegel: A: Mit den Siegeln, das Simons von Sponheim fehlt; B: die Siegel fehlen.
Rückvermerke: B: 1381, 16. Jahrhundert.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium III, fol. 1v; Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium V, fol. 276; Regesten der Pfalzgrafen am Rhein 1, Nr. 4411; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 486 Nr. 1692.
Regest
Oppenheim. - Pfalzgraf Ruprecht d.Ä. bei Rhein, die Grafen Wilhelm, Eberhard und Diether von Katzenelnbogen, Simon und Heinrich von Sponheim und Johann von Nassau verbünden sich gegen den Grafen Ruprecht von Nassau, solange dieser lebt, wegen des Unrechts, das er ihnen zugefügt hat. Sie alle wollen Graf Ruprechts Feind werden, ihn feindlich behandeln und mit einem Kriegshaufen in der beschlossenen Stärke angreifen. Außerdem sollen zum täglichen Kampf von dem Pfalzgrafen 25 Gleven, von Graf Wilhelm 15, von Graf Eberhard 10, von Graf Diether 15, von Graf Simon 15, von Graf Heinrich 10 und von Graf Johann 15 Gleven gehalten werden, solange der Krieg dauert, und zwar von jedem auf eigene Kosten und Schäden. Wenn der Krieg gegen Graf Ruprecht eröffnet ist, soll sich keiner von ihnen alleine und ohne Wissen und Zustimmung der anderen mit ihm aussöhnen und Frieden schließen. Wenn sie Schlösser, Festen, Burgen oder Städte Ruprechts erobern, soll auf Grund eines Mehrheitsbeschlusses bestimmt werden, ob man sie abbrechen oder behalten soll. Im letzteren Fall sollen sie nach Anzahl der von jedem Verbündeten bei der Einnahme gestellten reisigen gewappneten Leuten geteilt werden. Wird ein Schloß eingenommen, das von den Pfalzgrafen zu Lehen geht, soll es diesen verbleiben; ist es ein solches, an dem der Pfalzgraf eine Pfandschaft oder sonstige Rechte hat, dann sollten die Verbündeten nach Anzahl der bei der Einnahme behilflichen Reisigen daran beteiligt werden. Wird ein Schloß gewonnen, an dem Graf Ruprecht lebenslängliche Anteile besitzt und auf das auch Graf Johann von Nassau berechtigte Forderungen hat, dann sollen nur die Anteile Graf Ruprechts nach der bei der Einnahme beteiligten Reisigenzahl geteilt werden. Nach dem Tod Graf Ruprechts sollen aber auch diese Anteile an den Grafen Johann fallen. Gefangene werden gleichfalls nach Anzahl der an dem Kampf beteiligten Reisigen zwischen ihnen geteilt, einschließlich der Hauptleute. Keiner von ihnen darf Gefangene entlassen, wenn sie nicht auch den anderen Verbündeten Sicherheit gelobt haben. Die Beute an reisiger Habe wird in gleicher Weise nach der Mannzahl verteilt. Wenn Graf Ruprecht nach geschlossener Sühne erneut den einen oder anderen von ihnen angreift, dann sollen alle anderen nach Mahnung durch den Angegriffenen verpflichtet sein, den Grafen Ruprecht binnen 14 Tagen abzusagen und zum täglichen Krieg gegen ihn dieselbe Zahl der Gleven aufzubieten und zu halten, die oben genannt ist. Das gilt auch für den Fall, daß Graf Ruprecht Helfer eines anderen gegen einen von ihnen wird. Hetzt Graf Ruprecht einen anderen gegen sie auf, dann sollen sie durch ihre Beauftragten untersuchen lassen, ob diese Annahme berechtigt ist, und wenn ja, auch in diesem Falle dem Angegriffenen wie oben zu Hilfe kommen. Die Aussteller schwören, alle diese Punkte zu halten und siegeln.

Wortlaut der Datierung

Geben zu Oppinheim uff den mitwochen nach sant Michels dag 1381.

Nachweise

Ausstellungsort

Oppenheim (Lkr. Mainz-Bingen/Rheinland-Pfalz)

Aussteller

Pfalz, Kurfürsten, Ruprecht I., der Rote · Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm II. · Katzenelnbogen, Grafen, Eberhard V. · Katzenelnbogen, Grafen, Diether VIII. · Sponheim-Kreuznach, Grafen, Simon III. · Sponheim-Kreuznach, Grafen, Heinrich · Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann I.

Empfänger

Pfalz, Kurfürsten, Ruprecht I., der Rote · Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm II. · Katzenelnbogen, Grafen, Eberhard V. · Katzenelnbogen, Grafen, Diether VIII. · Sponheim-Kreuznach, Grafen, Simon III. · Sponheim-Kreuznach, Grafen, Heinrich · Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann I.

Siegler

Pfalz, Kurfürsten, Ruprecht I., der Rote · Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm II. · Katzenelnbogen, Grafen, Eberhard V. · Katzenelnbogen, Grafen, Diether VIII. · Sponheim-Kreuznach, Grafen, Simon III. · Sponheim-Kreuznach, Grafen, Heinrich · Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann I.

Weitere Personen

Nassau-Sonnenberg, Grafen, Ruprecht VII.

Sachbegriffe

Pfalzgrafen · Grafen · Bündnisse, zweckgebundene · Kriegszüge · Fehden · Gleven · Beute, Aufteilen der · Burgen, Erobern von · Reisige · Söldner · Gefangene, Lösegeld für · Hilfe, militärische

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 12863 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12863> (Stand: 19.04.2024)