Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1257 April 18

Abt Heinrich von Fulda belehnt Graf Diether von Katzenelnbogen mit Umstadt

Regest-Nr. 12827

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 318 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 32, Nr. 2⟩.
Stückbeschreibung: Membran leicht beschädigt, die Schrift (mit vielen Abkürzungen) ist gut lesbar (lt. Findbuch).
Siegel: Das ursprünglich abhängende Siegel des Ausstellers liegt bei.
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, K. Kopiar, Bd. 3, 15. Jahrhundert.
Drucke: Wenck, Hessische Landesgeschichte 1, Nr. 29.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium I, fol. 294v; Kasseler Repertorium III, S. 327; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 91 Nr. 123.
Regest
Abt Heinrich von Fulda belehnt auf Rat seines Getreuen Ludwig, Vogtes in Otzberg, den Grafen Diether von Katzenelnbogen (Kazenelnboyn) und dessen Erben mit der Hälfte der Vogtei Umstadt (Omenstat) unter der Bedingung, daß ihm Graf Diether jährlich die Hälfte der 20 Mark, die er diesem nach dem Tode des Ritters Ulrich von Münzenberg angewiesen hatte, als Gegenleistung überläßt und der Schultheiß in Otzberg die Einkünfte der Vogtei im Namen des Abtes erhebt und die Hälfte davon dem Grafen zu den üblichen Zeiten verabfolgt. Der Graf soll seinen Teil der Vogtei ebenso unbeeinträchtigt besitzen, wie Abt Heinrich den seinigen, und berechtigt sein, einen eigenen Vogt einzusetzen. Wenn der Abt die Vogtei auf dem Reichswege nicht erlangen kann, soll Graf Diether die gen. 20 Mark wieder wie früher zu Lehen erhalten, die ihm wenn er sie auf dem Rechtswege verliert, der Abt auf andere Güter anweisen muß. Unter Vorbehalt seiner Rechte belehnt der Abt den Grafen ferner mit dem Forst bei Umstadt und bestätigt die bereits von seinem Vorgänger vollzogene Übertragung (collacio) mit Roßdorf und Gundernhausen (Gunderadhu-) und alle Rechte, die Graf Diether in Schaafheim (Scofheim) besitzt. Zur engeren Verbindung zwischen ihnen geloben sie, sich gegenseitig gegen alle Widersacher beizustehen.

Wortlaut der Datierung

D. 1257, 14. kalendis maj.

Kommentar

Im Findbuch wird Dat. Kal. Maji angegeben - muß am Original geprüft werden.

Nachweise

Aussteller

Fulda, Fürstäbte, Heinrich IV. von Erthal

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Diether V.

Siegler

Fulda, Fürstäbte, Heinrich IV. von Erthal

Weitere Personen

Fulda, Fürstäbte, Konrad III. von Malkes · Ludwig, Vogt in Otzberg · Münzenberg, Ulrich II. von

Weitere Orte

Fulda, Äbte · Otzberg, Vögte · Groß-Umstadt, Vogtei · Otzberg, Schultheiße · Groß-Umstadt, Forst · Roßdorf · Gundernhausen (Gem. Roßdorf) · Schaafheim

Sachbegriffe

Äbte · Vögte · Vogteien, Einnahmen aus · Ritter · Erben · Vogteien · Lehen, erbliche · Schultheiße · Wälder · Rechtsstreitigkeiten · Bündnisse

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 12827 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12827> (Stand: 28.03.2024)