Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1359 Juli 24

Sühne zwischen Johann Herrn zu Westerburg und dem Landgrafen

Regest-Nr. 1264

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 65, Bl. 31.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 65, S. 89.
Regest
Johann, Herr zu Westerburg, bekundet, daß er mit Landgraf Heinrich [II.] von Hessen wegen der Kämpfe zwischen ihnen und den Schäden, die dem Landgrafen dabei von Westerburg aus zugefügt worden sind, gesühnt ist. Er wird dem Landgrafen dafür 40 Pfd. aus seinem Eigen aufgeben und von ihm als Mannlehen zurückerhalten. Er verpflichtet sich ferner, nichts mehr gegen den Landgrafen zu unternehmen, ihn bei Bündnissen auszunehmen und für ihn noch in diesem Jahr auf landgräfliche Kosten einen Ritt mit 100 Behelmten (mit huben) gemäß Anweisung durchzuführen. - Es siegeln der Aussteller, Kuno von Falkenberg und Graf Dietrich von Solms. - 1359 an sente Jacobis abinde.
Nachweise

Weitere Personen

Westerburg, Johann [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Falkenberg, Kuno von · Solms-Burgsolms, Grafen, Dietrich

Sachbegriffe

Fehden · Schäden · Sühne · Mannlehen · Bündnisse · Behelmte · Lehen, Aufgabe als

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1264 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1264> (Stand: 16.04.2024)