Regesten der Landgrafen von Hessen
1400 Oktober 7
Graf Adolf von Waldeck räumt Landgraf Hermann II. Vorkaufsrechte für seine Besitzungen ein
Regest-Nr. 12275
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1032 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 63, Nr. 7〉. Stückbeschreibung: Urkunde stark vermodert (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 3, S. 484. - Regest
- Graf Adolf von Waldeck bekennt für sich und seinem Bruder Heinrich, daß er dem Landgrafen Hermann II. von Hessen und dessen Erben ein Vorkaufsrecht auf alle seine Schlösser, Landen und Leute, die sie von ihrem Vater Graf Heinrich geerbt haben, für den Fall, daß sie etliche davon versetzen oder verkaufen wollten. Für die Besitzungen, die sie bereits verkauft oder versetzt haben, räumen sie dem Landgrafen das Recht ein, diese zu kaufen oder auszulösen.
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Wortlaut der Datierung
Anno 1400 feria quarta proxima post Francisci (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
Waldeck-Landau, Grafen, Adolf III. · Waldeck, Grafen, Heinrich VII.
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Empfänger
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Vorkaufsrechte · Pfandschaften, Auslösen von · Brüder · Söhne · Erben · Burgen · Grafen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12275 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12275> (Stand: 25.04.2024)