Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1398 Januar 9

König Wenzel überträgt die Lehensherrschaft über Buseck an Landgraf Hermann

Regest-Nr. 12003

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 343, unpaginiert, Papier, Ankündigung eines aufgedrückten Siegels.
Regesten: http://pcas23.archivschule.uni-marburg.de/projekte/wenzel/wenzelhome1.html, 1398 Januar 9, Nr. 56 (08.04.2010).
Regest
Frankfurt am Main. - Wenzel (Wentzelaus), römischer König und König von Böhmen (Beheim), teilt den von Buseck, von Trahe und von Schwalbach und ihren Ganerben (Buchseck, den von Trahe und den von Schwalbach und iren ganerbin) mit, daß er seine und des Reichs Lehensherrschaft über sie an den Landgrafen Hermann von Hessen übertragen hat, verpflichtet sie auf diesen als ihren Erbherrn und entbindet sie, nach zu vollziehender Huldigung Hermanns von ihren Eiden auf König und Reich.
Geben zu Franckfurt nach Christes geburt dritzehinhundert jare darnach in deme achtundnuntzigesten jare des mitwochen nach deme obirsten tage, unsir riche des beheimschen in deme funffunddrissigesten und des romischen in deme zweiundzwentzigesten jare.
Nachweise

Weitere Personen

Wenzel, König · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Buseck, die von · Trohe, die von · Schwalbach, die von

Weitere Orte

Frankfurt · Böhmen, Könige · Buseck

Sachbegriffe

Lehen, Übertragung von · Ganerben · Könige · Reichslehen · Huldigungen · Eide

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

http://pcas23.archivschule.uni-marburg.de/projekte/wenzel/wenzelhome1.html, 1398 Januar 9, Nr. 56 (08.04.2010)

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 12003 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12003> (Stand: 25.04.2024)