Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1354 Dezember 26

Ausnahme des Landgrafen aus dem Bündnis zwischen Mainz und Paderborn

Regest-Nr. 1200

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Würzburg, Ingrossaturbuch 4, f. 91; (daraus 15. Jahrhundert, 3 fol. 72v.), 8 fol. 18v und 5, fol. 798.
Gegenurkunde des Bischofs Balduin mut. mut. gleich der erzb. Urk. Orig. Hauptstaatsarchiv München, Reichsarchiv, Mainz, Erzstift fasc. 96.
Regesten: Joannis, Rerum moguntiacarum 1, 671, Nr. 36; Regesten der Erzbischöfe von Mainz 2,1 Nr. 248, S. 62 f.
Regest
Eltville. - Erzbischof Gerlach [von Mainz] verbündet sich auf Lebzeiten mit Bischof Balduin von Paderborn in folgender Weise:
1. Sie sollen einander um keiner Sache willen feind werden. ...
2. Die erzbischöflichen Amtleute zu [Hof-]Geismar, Rusteberg, Fritzlar und Naumburg (zů der Nuwe-) sollen auf des Bischofs Tagungen erscheinen, wenn er sie auffordert; ebenso soll es der Bischof ihnen gegenüber halten.
3. Bedarf der Bischof mainzischer Mannen zum Kriege (zů orlougene), so sollen ihm die mainzischen Amtleute, wenn sie ihm nicht binnen Monatsfrist von seinem Gegner Recht verschaffen können, 40 Mann mit Helmen senden. Wenn diese in des Bischofs Land kommen, hat er ihnen Futter und Speise zu geben, während der Erzbischof für ihre Verluste aufkommt. Gefangene werden nach Anzahl der anwesenden Gewappneten geteilt. In gleicher Weise ist der Bischof gehalten, den mainzischen Amtleuten mit 25 Helmen zu helfen. Gefangene Hauptleute fallen dem zu, der den Krieg führt. Keiner soll aus des anderen Schlössern, sie seien versetzt oder unversetzt, geschädigt werden. Die Amtleute des einen sollen in Bedrängnis in des anderen Schlösser aufgenommen werden und dort gegen Geld Speise und Futter erhalten.
4. Der Erzbischof nimmt aus: den Stuhl von Rom, den römischen König, die Kurfürsten, Landgraf [Heinrich] von Hessen, Herzog Ernst d.J. von Braunschweig, Graf Johann von Ziegenhain und Abt Deitrich von Corvey. Der Bischof hat alle ausgenommen, die in dem Landfrieden zu Westfalen sind ...".
Nachweise

Weitere Personen

Mainz, Erzbischöfe, Gerlach von Nassau · Paderborn, Fürstbischöfe, Balduin von Steinfurt · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Braunschweig-Göttingen, Herzöge, Ernst · Ziegenhain, Grafen, Johann I. · Corvey, Äbte, Dietrich I. von Dalwigk

Weitere Orte

Eltville · Hofgeismar · Rusteberg · Fritzlar · Naumburg · Westfalen, Landfrieden · Mainz, Erzstift, Amtmänner · Mainz, Erzstift, Lehnsmannen · Mainz, Erzstift, Bündnisse

Sachbegriffe

Bündnisse · Amtmänner · Lehen · Lehensmänner · Kriege · Helme · Futter · Gefangene · Gewappnete · Hauptmänner · Äbte · Landfrieden · Kurfürsten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Reg. Erzb. Mainz

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1200 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1200> (Stand: 29.03.2024)