Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1378 Januar 1

Einigung ungenannter hessischer Städte, Burgmannen und Mannen

Regest-Nr. 11762

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, GR Kassel. (gleichzeitig), undir ingesigel der Aldinstad zu Cassele. Wir dy rede zu Cassele bekennen, daz disse notell sted von worte zu worte als der rechte brib, unde sprechin daz uf unser eyt, aufgedrückte Siegel verloren; Staatsarchiv Marburg, Urkundenabschriften 11, Varia Paket 1 (18. Jahrhundert); Staatsarchiv Marburg, Urkundenabschriften 10, Chronol. Abt.. (19. Jahrhundert).
Regesten: Eckhardt, Rechtsgeschichte der Stadt Eschwege 1, S. 85 f. Nr. 88.
Regest
Ungenannte hessische Städte, Burgmannen und Mannen schließen eine Einigung auf 20 Jahre: Streitigkeiten zwischen den Verbündeten soll Landgraf Hermann binnen 4 Wochen schlichten; tut er es nicht, sollen Streitigkeiten zwischen Burgmannen oder zwischen Burgmannen und Bürgern von gewählten Schiedsleuten, zwischen Bürgern nach der Städte Gewohnheit geschlichtet werden. Kommen Mannen in Fehde mit dem Landgrafen, sollen sie den Verbündeten keinen Schaden zufügen. In Schlösser gebrachte Pfandschaften unterliegen dem Pfandrecht, eigenes Gut soll geschützt werden. Was einer dem andern verbrieft, soll er halten. Ansprüche gegen den Landgrafen sollen auf gütlichem Wege geltend gemacht werden, die Verbündeten sollen nur fürbittend dafür eintreten; ist der Verbündete im Unrecht, sollen sie dem Landgrafen gegen ihn helfen. Werden verbündete Schlösser oder Mannen beschädigt, müssen die anderen wie in eigener Sache helfen. Angriffe gegen Landgräfin Elisabeth sollen Burgmannen und Bürger von Spangenberg abwehren. Zur Erhaltung vor Ehre und Recht solle einer dem andern helfen. Ritter Walter von Hundelshausen der Ältere und die Räte von Kassel sollen fünf Bevollmächtigte aus den Verbündeten wählen, deren einstimmige Beschlüsse von allen ausgeführt werden sollen. Stirbt einer der Bevollmächtigten, sollen die anderen binnen vier Wochen einen neuen wählen.
Siegler: die Aussteller.
Datum 1378 an dem tage der heyligin besnidunge unsis herren, den tag men nennet den nu^ewen jars tag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Hessen, Landgrafen, Elisabeth, Frau Heinrichs II., geb. Landgräfin von Thüringen · Hundelshausen, Walter [II.] von

Weitere Orte

Kassel · Spangenberg · Kassel, Räte

Sachbegriffe

Städte · Burgmannen · Bündnisse · Streitigkeiten, Vermitteln in · Bürger · Schiedsleute · Fehden · Pfandschaften · Pfandrechte · Güter · Burgen · Ritter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Eckhardt, Eschwege 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11762 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11762> (Stand: 25.04.2024)