Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1354 Januar 3 (oder bald danach)

Frieden mit dem Erzbischof von Mainz

Regest-Nr. 1175

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: undatiert Staatsarchiv Würzburg, Ingrossaturbuch 4, fol. 54v, daraus (15. Jahrhundert) 3, fol. 49.
Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 2,1 Nr. 20, S. 7 f; Urkundenregesten des Hofgerichts 6, S. 291 Nr. 481.
Regest
Erzbischof Gerlach von Mainz bekundet: in der Sühne (su^ene), die König Karl zwischen ihm und dem Mainzer Domherrn Kuno von Falkenstein errichtet hat, ist unter anderem bestimmt worden: Er (Gerlach) soll alle Schulden bezahlen, die Kuno und dessen vier Mitvormünder aufgenommen hatten. Er soll das Erzstift nicht entgliedern, und, wo er es getan hat, für Abhilfe sorgen. Er soll weiter Kuno gegen jeden, der wegen irgendwelcher Angelegenheiten auf Grund des Krieges Forderungen erhebt, verantworten. Auch soll er Kuno in seinen Pfandgütern schützen. Alle, die ihre Mainzer Lehen aufgegeben hatten, als der König vor Eltville lag, oder wegen des zwischen dem König und dem (Grafen Günther) von Schwarzburg, bestehenden Krieges sollen diese Lehen zurückerhalten. Auch soll Gerlach diejenigen, denen Erzbischof Heinrich ihre Mann- oder Burglehen verliehen oder neue Mann- oder Burglehen gegeben hatte, in ihren Lehen belassen. Die beidseitigen Gefangenen sollen auf Urfehdeleistung hin frei sein. Gerlach soll weiter den Frieden mit dem Landgrafen von Hessen sowie die Sühnen mit dem Markgrafen von Meißen und mit der Stadt Mainz halten.
Nachweise

Weitere Personen

Mainz, Erzbischöfe, Gerlach von Nassau · Karl IV., Kaiser · Trier, Erzbischöfe, Kuno II. von Falkenstein · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Meißen, Markgrafen, Friedrich III. der Strenge · Schwarzburg, Grafen, Günther XXV.

Weitere Orte

Mainz, Domkanoniker · Mainz, Stadt · Eltville

Sachbegriffe

Sühne · Frieden · Domkanoniker · Städte · Erzbischöfe · Schulden, Begleichen von · Pfandschaften · Lehen, Rückgabe von

Textgrundlage

Regest

Urkundenregesten Königs- und Hofgericht 6

Stückangaben

Reg. Erzb. Mainz

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1175 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1175> (Stand: 28.03.2024)