Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1378

Balthasar von Thüringen vermittelt im Streit Hermann II. mit hess. Städten

Regest-Nr. 11723

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Original: Chronik des Wigand Lauze, Murhardtsche Landesbibliothek Kassel, Mss. Hass.
Drucke: Friedensburg, Hermann II., S. 304-305.
Regest
Die Landgrafen Heinrich II. und Hermann II. belohnten einige ihrer Helfer in den Auseinandersetzungen mit den Sternern mit den besten Ämtern im Land. Da aber einige der neuen Amtleute nicht fähig genug waren, diese Aufgabe wahrzunehmen und die Untertanen unzumutbar beschwerten, wollten die betroffenen Städte, u.a. Kassel, neue Amtleute haben. Dies wurde ihnen von den Landgrafen nicht bewilligt, worauf sie mit Hilfe einiger Adliger die betroffenen Ämter selbst einnahmen. Damit dies nicht in einem Bürgerkrieg endete, vermittelte Landgraf Balthasar von Thüringen einen Vertrag zwischen dem Landgrafen Hermann und den betroffenen Städten und Adligen, in dem festgelegt wurde, daß künftig Ämter nur noch an einheimische und taugliche Männer vergeben werden dürfen.
Originaltext
Der widerwille etlicher stedte und edelleute in Hessen gegen irem herren landgraven Herman wird vertragen und hingeleget. Anno etc. 1378.
Landgrave Heinrich und Herman, weil sie mancherhand anstosse und viel zu thun hatten mit iren widerwertigen, musten sie auch allerlei diener haben von reutern und andern kriegsleuten. Dieselbigen uberkomen nu mit der zeit die besten empter im lande und tribben viel mutwillens mit den underthanen, den irer viel waren geschickter gense und schweine zu huten wider andere leute zu regieren. Derhalben suchte nu die gemeine landschaft zu mehrmalen bei hochermelten landgraven an, ein gnediges einsehens zu thuen damit solche untugliche leute abgeschafft und andere geschickter an derselben stette verordenet wurden, die umb des lands gelegenheit und der underthanen an jedem ort vermugen besser wusten, dorzu seinen gnaden und der ganzen landschaft viel treuwer weren wider die so aus frembden ortern hergelaufen kemen. Aber inen ward darauf schlechte antwort, man konnte solcher leute auch nicht entraten die wege und stege wusten.
Nachdem nu die stedte Cassel und andere solcher beschwerung nicht konten entladen werden, hiengen sie etliche vom adel an sich, namen durch denselben beistand etliche stedte und empter ein; weil aber das alles entlich zu einer aufrur gereichen wollte, schlug sich landgrave Balthasar zu Doringen in solche irrung und machte zwischen landgrave Herman an einem, den stedten und edelleuten am andern theil einen gütlichen vertrag, in welchem neben andern artickeln dieser sonderlich mit begriffen ward, das der lantgrave hinfur tugliche und vernunftige menner, die im lande geboren und erzogen waren, keine frembde noch auslendische an den furnemsten emptern gebrauchen noch dorzu fordern solte.

Sprache des Originaltextes

deutsch

Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Thüringen, Landgrafen, Balthasar

Weitere Orte

Kassel · Thüringen, Landgrafen

Sachbegriffe

Sternerbund · Rittergesellschaften · Ämter · Amtmänner, unfähige · Amtmänner, Absetzen von · Gefolgsleute, Belohnen von · Streitigkeiten, Vermitteln in · Adlige · Aufstände

Textgrundlage

Regest

SH

Stückangaben

Friedensburg, Hermann II.

Original

Friedensburg, Hermann II.

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11723 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11723> (Stand: 24.04.2024)