Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1370 April 3

Übereinkunft zwischen Mainz und Hessen über Gerichtssachen

Regest-Nr. 11658

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3469 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 46, Nr. 26⟩.
Stückbeschreibung: Pergament, Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch).
Siegel: Das kleine Siegel des Landgrafen beschädigt an Pressel.
Drucke: Beurkundete Nachricht 2, Beilagen 48, Nr. 202.
Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 2,1, S. 589 Nr. 2617; Kopp, Verfassung 1, S. 369.
Literatur: Rommel, Geschichte von Hessen 2, S. 146 Nr. 43 Anm.
Regest
Marburg. - Landgraf Heinrich von Hessen ist mit Erzbischof Gerlach in folgender Weise übereinkommen: Keiner soll des anderen Untertanen, geistliche oder weltliche, adlige oder unadlige, um weltliche Sachen willen vor ein geistliches Gericht laden. Die Vögte und Amtleute des einen sollen jedem Untertanen des anderen gegenüber solchen, die ihnen unterstehen, zu seinem Rechte verhelfen. Für Streitigkeiten der beiderseitigen Untertanen sind 6 Schiedsrichter bestellt, jeweils zwei, ein hessischer und ein mainzischer, an der Lahn (Loyne), im Lande Hessen und an der Werra. Vögte, Amtleute und andere, die der Entscheidung der Schiedsrichter nicht folgen, haben beiden Fürsten Buße zu zahlen und außerdem die Gerichtskosten. Alle Vierteljahre, Donnerstags in den Quatembern (quatuortempere), sollen die Fürsten ihre Freunde an die drei Mahlstätten senden, um festzustellen, wie die sechs Schiedsrichter ihre Pflicht erfüllen. Setzt einer von ihnen einen der drei durch ihn ernannten Richter ab, so hat er binnen acht Tagen einen neuen zu ernennen. Der Vertrag soll von Mai 1 (Walpurg) an zwei Jahre gelten.

Wortlaut der Datierung

G. zu Martpurg 1370 an deme mittewochin vor deme Palme tage.

Nachweise

Ausstellungsort

Marburg

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Empfänger

Mainz, Erzbischöfe, Gerlach von Nassau

Siegler

Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Mainz, Erzbischöfe · Lahn · Werra

Sachbegriffe

Erzbischöfe · Gerichte, Streit um Zuständigkeiten · Vögte · Amtleuter · Gerichte, geistliche · Schiedsrichter · Landgrafenitinerar · Bußen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Reg. Erzb. Mainz 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11658 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11658> (Stand: 28.03.2024)