Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1368 Juli 30

Die Brüder von Gudenberg erhalten ein Erbburglehen in Fryenhayn

Regest-Nr. 11638

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Lehensreverse von Gudenberg b. Fryenhayn.
Stückbeschreibung: Pergament.
Siegel: Die beiden Siegel an Presseln.
Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 2,2, S. 555 f. Nr. 2461.
Regest
Die Brüder Werner und Heinrich von Gudenberg (-burg) bekunden: Erzbischof Gerlach für sich und das Erzstift und Landgraf Heinrich von Hessen für sich und seine Erben haben in ihrer Stadt Fryenhayn oder in der Burg, falls dort eine gebaut wird, den Ausstellern und ihren Erben, Söhnen und Töchtern, ein Erbburglehen verliehen und ihnen dafür eine jährliche Gülte von 12 Mark in der dortigen Währung gegeben, die sie jährlich November 11 (Mertins tag) erhalten sollen aus der Bede, dem Zehnten, der Scheffelgülte und aller Gülte, die den beiden Fürsten dort zusteht. Ferner haben sie als zu dem Burglehen gehörig eine freie Hofstätte in derselben Stadt erhalten, wo sie diese bauen werden. In einem Streit mit anderen dürfen sie, falls Mainz und Hessen ihnen auf ihre Mitteilung hin nicht binnen Monatsfrist zu ihrem Rechte verhelfen können, sich aus dem Burglehen gegen ihre Feinde wehren. Mainz und Hessen können die Gülte jederzeit zurückkaufen, die Mark mit 10 Mark. Wenn das geschehen ist, sollen die Aussteller auf ihr Eigengut eine Gülte von 12 Mark anweisen und von den beiden Fürsten in derselben Weise als Burglehen nehmen. Wie sie selbst jetzt getan haben, sollen auch ihre Erben den beiden Herren, wenn sie von ihnen das Burglehen empfangen, die Einhaltung dieser Bestimmungen geloben.

Wortlaut der Datierung

1368 an deme nestin suntage noch sente Jacobi tage.

Nachweise

Aussteller

Gudenberg, Werner [II.] von · Gudenberg, Heinrich [II.] von

Empfänger

Mainz, Erzbischöfe, Gerlach von Nassau · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Mainz, Erzbischöfe · Freienhagen, Burg · Freienhagen, Stadt

Sachbegriffe

Brüder · Erzbischöfe · Erben · Lehen, erbliche · Burglehen · Lehen, weibliche Erbfolge · Gülten, jährliche · Zehnte · Scheffelgülten · Hofstätten, freie · Rückkaufrechte · Eigengüter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Reg. Erzb. Mainz 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11638 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11638> (Stand: 25.04.2024)