Regesten der Landgrafen von Hessen
1395 Dezember 28
Kloster Haina überläßt Landgraf Hermann einen Hof in Ibernshausen
Regest-Nr. 11465
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. Gen. Repert. Ibenshausen. Stückbeschreibung: Pergament, durch Moder beschädigt. Siegel: Beide Siegel anhängend, 1. Spitzovales Siegel des Abtes, nur Bruchstücke erhalten; 2. Rundsiegel des Konvents. Regesten: Franz, Kloster Haina 2, S. 336 Nr. 852. - Regest
- Abt Heinrich und der Konvent des Klosters Haina überlassen dem Landgrafen Hermann für ihre Schulden und Rückstände aus der an sich jährlich zu Bartholomäi fälligen Gülte von 3 Pfund 3 Schilling Heller aus dem Dorf Battenhausen (-husen) und zugleich für die seit Jahren rückständigen Dienste aus ihrem Hof und Gut zu Ibernshausen (Obirnczhusen) eben diesen Hof und ihr gesamtes Gut zu Ibernshausen unterhalb Marburg samt allem Zubehör, verzichten auf alle Ansprüche darauf und übertragen dem Landgrafen die Gewere daran. Sie geloben zugleich, die genannte Gülte aus Battenhausen hinfort pünktlich zu bezahlen.
Siegler: Abt und Konvent. -
Wortlaut der Datierung
Datum a.d. 1396, ipso die innocentum.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
Haina, Kloster · Battenhausen (Gem. Haina/Kloster) · Ibernshausen, Gut · Marburg
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Sachbegriffe
Äbte · Konvente · Steuern, nicht bezahlte · Schulden, Begleichen von · Güter, Übertragung von · Dörfer · Gülten · Frondienste
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Franz, Kloster Haina 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11465 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11465> (Stand: 23.04.2024)