Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

(1391) Mai 23

Die Stadt Wetzlar befehdet Graf Diether von Katzenelnbogen

Regest-Nr. 11388

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Stadtarchiv Wetzlar, Abt. II. Gleichzeitig.
Regesten: Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1, S. 552 Nr. 1934.
Regest
Bürgermeister, Schöffe und Rat der Stadt Wetzlar schreiben an Philipp, Herrn zu Falkenstein und Münzenberg, daß sie Graf Diether von Katzenelnbogen mit vielen seiner Verwandten und Freunde wegen ihres Schöffen und Mitbürgers Gottfried Hane (1) befehde. Als dieser nämlich von ihnen (den Ausstellern) gefangen gesetzt worden sei, hätte sie der Graf durch seine Freunde mündlich und schriftlich ersucht, Gottfried als seinen Burgmann freizugeben, und wenn sie etwas gegen denselben hätten, es rechtens vor ihm auszutragen. Sie hätten darauf mündlich und schriftlich entgegnet, daß Gottfried Wetzlarer Bürger und Schöffe sei und wegen seiner Vergehen (bruche) gegen die Stadt und das Reich belangt worden wäre, weshalb sich die Stadt nicht vor dem Grafen zu verantworten brauche. Daraufhin sei Graf Diether mit zahlreichen Volk vor die Stadt gezogen, obwohl er mit ihr verbündet gewesen sei, habe ihre Warten und Galgen abgebrochen, die Tore und Zäune verbrannt, die Weingärten geschleift, die Fluren gemäht und einige städtische Bürger und Diener, die sich in eine Warte geflüchtet hatten, niedergeworfen, gehängt und zu Tode gebracht, obwohl sie unschuldig gewesen seien. Damit habe er ihnen widerrechtlich großen Schaden zugefügt. Danach sei durch die Grafen Heinrich von Sponheim und Philipp von Nassau-Saarbrücken ein Schiedstag zwischen ihnen und Graf Diether zu Löhnberg zustande gebracht worden, auf dem Graf Diethers Vertreter Ersatz für den Gottfried von der Stadt zugefügten Schaden verlangt hätten. Das habe die Stadt abgelehnt und vielmehr ihrerseits Entschädigungen für die zugefügte Schmach und Einbuße gefordert und sich, wenn sich der Graf dazu nicht bereit finde und auf seinen Forderungen bestehe, zum Austrag vor dem Reiche erboten oder, wenn er das nicht wolle, vor den Reichsstädten Frankfurt, Friedberg und Gelnhausen oder auch vor Landgraf (Hermann) von Hessen und Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken. Darauf habe der Graf noch nicht geantwortet. Sie (die Aussteller) ermächtigten ihn (Philipp von Falkenstein-Münzenberg) daher, den Grafen schriftlich zu ersuchen, der Stadt auf dieses Austragsanerbieten zu antworten und die Fehde einzustellen.
D. nostro opidi sub sigilli feria tercia proxima post festum Trinitatis.
(1) Als solcher quittiert er der Stadt 1388 Dezember 23 über den Empfang von 30 fl., die ihm zu den beiden letzten Frankfurter Messen, der neuen und der alten, fällig waren (Ausfertigung Stadtarchiv Wetzlar, Abt. II).
Das Jahresdatum ergibt sich aus folgender Notiz des frühen 16. Jahrhunderts im Zinsbuch der Stadt Wetzlar (Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 6, Nr. 201 fol. 87v): Im Jahre 1391 hat Graf Diether von Katzenelnbogen den Galgen von Wetzlar abgebrochen, die Weingärten verwüstet und zwei Männer vor der Stadt aufgehängt. - Nach den zugehörigen vorausgehenden Schreiben von Februar 13 ([Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1] Nr. 1925) würde man diesen Vorfall frühestens in das Jahr 1398 gesetzt haben, da dort der Driedorfer Vogt Graf Diethers in dieser Sache tätig ist, Graf Diether aber erst 1398 Januar 4 von Landgraf Hermann von Hessen mit Driedorf belehnt wurde. Doch sichert auch [Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1] Nr. 1966 das Jahr 1391.
Nachweise

Weitere Personen

Falkenstein, Philipp [IV.] von · Katzenelnbogen, Grafen, Dieter VIII. · Hane, Gottfried, Schöffe in Wetzlar · Sponheim-Bolanden, Grafen, Heinrich II. · Nassau-Weilburg-Saarbrücken, Grafen, Philipp I. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Wetzlar, Bürgermeister · Wetzlar, Schöffen · Katzenelnbogen, Grafen · Löhnberg · Frankfurt · Friedberg · Driedorf, Vögte · Gelnhausen · Nassau, Grafen · Wetzlar · Frankfurt, Messe

Sachbegriffe

Bürgermeister · Schöffen · Räte · Fehden, Vermitteln in · Streitigkeiten, Vermitteln in · Grafen · Bürger · Gefangene · Burgmannen · Fehden, Schäden in · Weingärten, verwüstete · Schiedstage · Vögte · Reichsstädte · Messen, Frankfurter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11388 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11388> (Stand: 29.03.2024)