Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

(1384 nach Juli 13)

Klagen Landgraf Hermann II. gegen den Herzog Otto von Braunschweig

Regest-Nr. 11029

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Stadtarchiv Göttingen.
Stückbeschreibung: Von der Urkunde ein Viertel abgerissen, so daß von den letzten Zeilen nur die zweite Hälfte dasteht. Wasserzeichen: Ochsenkopf mit Stern.
Siegel: Siegelspur auf der Rückseite.
Regesten: Armbrust, Göttingens Beziehungen , S. 182-184 Nr. 28.
Regest
Hermannus lantgravius Hassie. Unsen vruntlichin grůz vor. Ir ersamen wissen lůte ratsmeistere und rat tzu Gottingen, liebin bisundirn. Erwidert auf den Beschwerdebrief des Herzogs Otto, wie er schon vorher oftmals dessen Mannen und Städten geklagt hat: Der Herzog nehme den hessischen Mann und Brugmann R. Walther von Hunoldeshusen d.j. gegen den Landgrafen in Schutz, obwohl er gelobt habe, keinen Landgräflichen gegen seinen Herrn zu unterstützen (intzůnemene gegin uns); er helfe dem Ritter, trotz ausdrücklichen Verbotes, eine Burg bauen auf landgräflichen Boden, und im Vertrage habe er doch beschworen, Hermanns Land treulich zu beschirmen. Außerdem werde Hessen von braunschweigischer Seite beschädigt, namentlich durch Bůchener, der uns verlobt und vorsworn hat und dessen Frau in Münden wohne. Kaufleute seien durch herzogliche Amtleute auf hessischen und Reichsstraßen beraubt und andere Bedrängungen vorgekommen. Deswegen hätten beide Parteien Tage angesetzt auf Grund der Verträge, der Herzog aber abgesagt als die hessischen Abgeordneten schon unterwegs waren. Darauf wären beide Fürsten persönlich zusammengekommen und hätten durch ihre Freunde Recht sprechen lassen. Der Ausspruch der Landgräflichen sei dann an den Obmann R. Eberhard von Buchenauwe geschickt, der der Herzoglichen aber nicht. Der Herzog beschuldige ferner den Landgrafen, daß er Walther von Hundelshausen Unrecht tue an seinem Erbe zu Ermetsassen, zu Milsungen und zu Swartzinberg. Das seien aber Mann- und Burglehen, die dem Ritter durch Lehen- und Landding umme brůche und umbe missehandelunge willen aberkannt und dem Landgrafen zugesprochen wären; Walther aber habe mit des Herzogs Hilfe einen Teil dieser eingezogenen Lehen behalten. Fälschlich behaupte Otto, Hermann habe sich in Walthers Erbe und Gerichte eingekauft. Über den Vorgang in Kassel als umb de rynnunge, habe der Landgraf dem Herzoge schon früher geantwortet: sobald die Kasseler Bürger bemerkt hätten, daß des Herzogs Freunde vor der Stadt mit Feinden zusammenstießen, hätten sie sie gewähren lassen; die Sache sei dem Obmanne berichtet. Der Landgraf bestreitet, daß Ritter Hermann von Gladebeke und die von Rorungin von seinen Schlössern und seinem Lande aus die Herzoglichen ausplünderten und schädigten. Er bestreitet auch, mit dem Markgrafen Balthasar unsem lieben o^emen unde bruder etwas verhandelt zu haben, was gegen die (mit Herzog Otto) beschworenen Verträge ginge.
Der Landgraf bittet, den Herzog zum Festhalten an den mit Hessen geschlossenen Bundesverträgen zu bewegen, sonst träfe ihn allein die Schuld am Bruche. Hermann behält sich vor, die anderen Fürsten hierüber aufzuklären.
Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Empfänger

Göttingen, Rat

Siegler

Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Personen

Braunschweig-Göttingen, Herzöge, Otto der Quade · Hundelshausen, Walter [II.] von · Buchener, aus Münden · Buchenau, Eberhard von · Thüringen, Landgrafen, Balthasar · Gladebecke, Hermann von · Rorungen, die von

Weitere Orte

Braunschweig, Herzöge · Göttingen · Münden · Ermetsassen · Melsungen · Schwartzenberg · Kassel

Sachbegriffe

Herzöge · Streitigkeiten, gerichtlicher Austrag · Ratsmeister · Ritter · Schutz und Schirm · Lehensmänner, abtrünnige · Burgen, Bau von · Kaufleute · Raubüberfälle · Straßen, Sicherheit auf · Reichsstraßen · Lehensgerichte · Mannlehen · Burglehen · Landdinge · Erbe · Gerichte · Plünderungen · Besitzstreitigkeiten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Armbrust, Göttingens Beziehungen

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11029 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11029> (Stand: 29.03.2024)