Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1339 März 5

Hermann von Schweinsberg erhält das Gericht Großenenglis als Lehen

Regest-Nr. 10719

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, hessische Aktivlehen von Schweinsberg. Pergament, Siegel fehlt.
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Nachlaß Landau H 242 Nr. 171 (16. Jahrhundert). Papier.
Regesten: Schunder, Die von Loewenstein 2, S. 89 f. Nr. 181.
Regest
Hermann von Schweinsberg bekennt für sich und seine Erben, von Landgraf Heinrich von Hessen mit dem Dorf und Gericht Großenenglis (Großinengilis) mit allem Zubehör als Erbburglehen belehnt worden zu sein. Die Wiedereinlösung von Großenenglis für 170 Mark Silber kann ebenso wie die von Kleinenglis (Wenigenengilgis), das Hermann als Pfand besitzt, nur erfolgen, wenn der Landgraf vorher Johann von Itter, Kanoniker zu Fritzlar, und seinen Erben die diesem schuldigen 70 Mark Silber bezahlt hat. Hermann und seine Erben lassen dann dem Landgrafen 6 Mark von ihren Eigengütern auf und empfangen sie als Erbburglehen zurück. Der jeweilige landgräfliche Amtmann zu Homberg (Hohinberg) übernimmt den Schutz von Großenenglis.
Siegler: Aussteller.
1339 an dem nehistin fri^etage vor mittevastin.
Nachweise

Weitere Personen

Schenk zu Schweinsberg, Hermann [I.] · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Itter, Johann von

Weitere Orte

Großenenglis, Gericht · Großenenglis, Dorf · Kleinenglis · Fritzlar, Kanoniker · Homberg, Amtmann

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehen, erbliche · Lehen, Ablösen von · Dörfer · Gerichte · Pfandschaften · Erbburglehen · Kanoniker · Eigengüter · Güter, als Lehen auflassen · Amtmänner · Schutz und Schirm

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

UB Löwenstein

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10719 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10719> (Stand: 23.04.2024)