Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1506 August 5

Streit zwischen den Brüdern Büches und Kunigunde Döring

Regest-Nr. 10655

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Gießen, 38 (Bleistift 106). Pergament, Rückvermerk (16. Jahrhundert): 20 fl. zun Giessen uß m. g. h. keller versatz von den Buchis. Ursprünglich 2 Siegel anhängend, 1 fehlt, 2. des Diethers von Büches, grünes Wachs in nat. Schüssel, 2,9 cm, Vollwappen, im Schild Ankerkreuz, auf dem Helm zwei Kolbenstäbe, Umschrift: S' ditter vo buchis.
Regesten: Murhardtsche Landesbibliothek Kassel, 2° Ms. Hass. 176, Bl. 32r-v (1581); Staatsarchiv Marburg, R 26, Bl. 21 (18. Jahrhundert); Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, S. 535 f. Nr. 758.
Regest
Die Brüder Diether, Asmus und Philipp von Büches (Bu-), Söhne des verstorbenen Philipp, erklären folgendes: Ihre "Base" (=Tante?) Kunigunde geborene Döring (Doringin), Witwe des Eberhard Milchling, habe gegen der Aussteller Vater und sie selbst Forderungen wegen eines "Zugelds" erhoben, das der Aussteller Ahnherr, Kunigungdes Bruder Asmus Döring, ihr auf etlichen Lehnsgütern angewiesen hatte. Da er aber nach ihrem Vorgeben keine Einwilligung des Lehnsherrn besorgt habe, seien nach seinem Tod ohne Hinterlassung von männlichen Lehnserben die Lehen an den Lehnsherrn heimgefallen. Da sie dadurch ihrer Nutzungen "entblößt" worden war, hatte sie von den Erben Erstattung gefordert. Diese hingegen hatten die Überweisungsurkunde vorgezeigt, wonach der Ahnherr ihr die Einwilligung verschafft habe. Außerdem habe er sie und ihren Ehemann Zeit seines Lebens genug "gesättigt". Jetzt habe ihr der Aussteller Schwager, der "ehrbare" und feste Hermann Wais (Weyse) von Fauerbach (Fur-), da ihn der Streit zwischen Verwandten nicht ruhen ließ und er ihm zuwider war, eine Einigung zwischen den Parteien herbeigeführt: Die Brüder von Büches sollen der Kunigunde 200 Goldgulden geben oder ihr eine jährlich Gülte von 10 Gulden davon zusichern. Diesen Vertrag habe Kunigunde angenommen. Die Brüder weisen ihr nun 200 Gulden von der Rente Landgraf Wilhelms (II.) von Hessen in Gießen (zum Giessen) an, wo sie jährlich 20 Gulden nach einer Verschreibung über 400 Gulden beziehen. Davon hatte sie bereits 200 Gulden ihrem Schwager, dem "festen" Jost von Nordeck (-ecken) zur Rabenau (zu der Rabenauwe) für dessen Ehefrau, der Brüder verstorbene Schwester Merge, nach Wortlaut einer Urkunde übertragen. Sie weisen den Rentmeister zu Gießen und dessen Nachfolger an, die jährliche Gült von den 200 Gulden jetzt an Kunigunde zu zahlen, wie sie bisher an ihren Vater und sie entrichtet wurde.
Siegler: der Aussteller Diether von Büches und der genannte Hermann Wais von Fauerbach.
der geben ist am mitwochen nach vincula Petri, als man abe der gepurt Christi, unnsers lieben herren, 1506 iare zcelet.
Nachweise

Weitere Personen

Büches, Asmus von, Sohn des Philipp · Büches, Dieter von, Sohn des Philipp · Büches, Philipp von, Sohn des Philipp · Büches, Philipp von · Milchling, Kunigunde, Frau des Eberhard, geb. Döring · Schutzbar gen. Milchling, Eberhard · Döring, Erasmus [II.] · Waise von Fauerbach, Hermann [II.] · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Nordeck zur Rabenau, Johann von · Nordeck zur Rabenau, Merge von, Frau Johanns, geb. von Büches

Weitere Orte

Gießen, Rente · Nordeck · Rabenau · Gießen, Rentmeister

Sachbegriffe

Brüder · Söhne · Verwandte · Basen · Tanten · Witwen · Forderungen · Wittume · Lehen, Heimfall von · Lehenserben, fehlende männliche · Lehensherren · Erben · Ahnherren · Ehefrauen · Währungen, Goldgulden · Renten · Verschreibungen · Schwäger · Schwestern · Rentmeister

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Eckhardt, Klosterarchive 7

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10655 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10655> (Stand: 25.04.2024)