Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1497 November 8

Das Ehepaar Holzmüller kauft ein Haus in Grünberg

Regest-Nr. 10439

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Universitätsbibliothek Gießen, Hs. 484/100, Bl. 29v-30r. Wohl wenig jüngere Abschrift, gestrichen, darüber Vermerk: Reempta 1498 die innocentum (Dezember 28) amplius non habemus. Inhaltsangabe auf Bl. 30r von derselben Hand wie der Urkundentext: prefata littera loquitur de 2 1/2 flor. annui census super domum citra pretorium in foro, quam modo inhabitat Ioachim Holczmoller (...).
Regesten: Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, S. 497 Nr. 697.
Regest
Joachim Holzmüller (Holtzmoller) und seine Ehefrau Else, wohnhaft zu Grünberg, bekunden, daß sie von Klaus Holtzscher und dessen Ehefrau Magdalena ihr Haus zwischen Madern Mone und dem neuen Rathaus (zu Grünberg) für 50 Gulden Frankfurter Währung gekauft und die Verkäufer sie wegen dieser 50 Gulden an die "andächtigen und geistlichen Brüder und Herren" des Hauses St. Antonii zu Grünberg verwiesen haben. Die gen. Herren haben für sich und ihre Nachfolger den Ausstellern die Gunst getan, die Kaufsumme auf Pension stehen zu lassen. Sie sagen daher zu, den Herren jedes Jahr an Weihnachten 2 1/2 Gulden Frankfurter Währung in ihre gemeine Chorpräsenz auf eigene Kosten, und was sich sonst aus Gült oder Sonstigem der Stadt Grünberg gebührte, zu bezahlen. Zum Unterpfand für die ordnungsgemäße Gültentrichtung setzen sie ihr gen. Haus, das bislang niemandem verpfändet oder versetzt ist und auch in Zukunft nicht verpfändet werden soll, auch niemandem zinshaft ist, außer daß es jährlich dem Altaristen des hl. Kreuzes vor Grünberg 1 Gulden Geldes ewigen Zinses und ihrem gnädigen Herrn (dem Landgrafen) den Bodenzins gibt. Außerdem setzen sie den Herren ein: einen Morgen Land hinter den Baumgärten auf der Hufen Garten, einen Morgen Land an dem Eigelnsehe an Schůwhenns und der Spitalmühle Land, zwei Morgen an einem Stück auf der Lauterer (Lutherer) Hege und dazu alle ihre liegenden und fahrenden Güter. Werden sie in der Zinszahlung säumig, so können sich die Empfänger an den Unterpfändern mit oder ohne Gericht schadlos halten, wogegen die Aussteller und ihre Erben und Nachkommen nichts unternehmen dürfen mit Worten oder Werken, auch keinerlei Freiheit, Herrengebot, Gnade, Gebot oder Verbot, Stadtrecht oder Landrecht gebrauchen sollen, die den Herren oder ihren Nachfolgern schaden und den Ausstellern und ihren Nachkommen nützen würden. Ein ganzer oder halber Wiederkauf jeweils zu Weihnachten bleibt vorbehalten, wobei im zweiten Fall die Unterpfänder für die andere Hälfte verschrieben bleiben sollen.
Siegler: der "ehrsame" Heiderich Crußhain, Rentmeister zu Grünberg.

Wortlaut der Datierung

Gegeben noch der geburdt Christi unsers herrnn 1497. Iair(e), uff mitwochin vor sant Mertinß dag, des heilgen bischoffen.

Nachweise

Aussteller

Holzmüller, Joachim, aus Grünberg · Holzmüller, Else, Frau des Joachim

Empfänger

Grünberg, Antoniter

Siegler

Crußhan, Heiderich

Weitere Personen

Holtzscher, Klaus · Holtzscher, Magdalena, Frau des Klaus · Mone, Madern · Hessen, Landgrafen · Schu^owhenns

Weitere Orte

Grünberg (Lkr. Gießen) · Grünberg (Lkr. Gießen), neues Rathaus · Lautern (Lkr. Gießen) · Grünberg, Spitalmühle · Frankfurt a.M. (Stadt Frankfurt a.M.)

Sachbegriffe

Ehefrauen · Häuser, Verkauf von · Verkäufer · Rathäuser · Währungen, Frankfurter · Mönche, Antoniter · Abschlagszahlungen · Pfandschaften · Gülten · Zinsen · Flurnamen · Bodenzinsen · Altaristen · Mühlen · Gärten · Zinsen, säumige · Rentmeister

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Eckhardt, Klosterarchive 7

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10439 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10439> (Stand: 18.04.2024)