Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Grafen von Ziegenhain

1368 Januar 25

Verkauf eines Drittels von Burg und Stadt Rauschenberg an Kraft von Fronhausen und Wigand von Erfurtshausen

Regest-Nr. 1042

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, 1368 Januar 25a.
Stückbeschreibung: Pergament.
Siegel: Erhalten ein Rundsiegel und Bruchstücke eines Rundsiegels.
Rückvermerke: Rauschenberg.
Regest
Ritter Kraft (Crafft), Vogt von Fronhausen, bekundet mit Wigand von Erfurtshausen (Erffirshusen) und dessen Frau Elisabeth (Lyse), dass ihnen Graf Gottfried [VII.] von Ziegenhain (Cyginhain) zusammen mit seiner Frau Agnes und seinem Sohn Gottfried [VIII.] ein Drittel von Burg und Stadt Rauschenberg ( Ruschenberg) mit Gerichten, Dörfern, Ländereien, Gehölzen, Feldern, Gewässern, Weiden, Wiesen und Äcker mit allen Rechten und Nutzungen, verkauft haben. Weiterhin haben die Grafen ihnen noch alle Vogtwiesen (voydweißen), die zu Schloss Rauschenberg gehören, 14 Mark Rauschenberger Währung, von denen 8 Mark aus Speckswinkel und die anderen 6 zu Rauschenberg anfallen und das Gut zu Emsdorf (Emysdorff) verkauft. Die Kaufsumme beträgt 3355 schwere Goldgulden (guet an golde vnd swer an gewichte). Ausgenommen von dem Verkauf sind alle geistlichen und weltlichen Lehen, die sie bereits verkauft haben, sowie den Wald Zimmerberg (Czymmerberg). Den neuen Besitzern ist erlaubt das erkaufte weiterzuverkaufen, allerdings ist der Erlös den Grafen von Ziegenhain zu entrichten. Alle weiteren Einnahmen gehören auf ewige Zeit Kraft, Wigand und deren Erben. Burg und Stadt stehen den Grafen jeder Zeit offen und dafür können Kraft und Wigand jeder Zeit den Schutz der Grafen in Anspruch nehmen. Burgmannen, Bürger, Turmhüter (Turnhudere), Pförtner (Portenere) und Wächter (wechtere) sollen den neuen Besitzern huldigen (do selbis sweren vnd hulden czu vnserm gelde). Diese geloben Burgmannen, Bürger, Land und Leute zu schirmen, schützen und zu verteidigen sowie es in ihrer Macht steht. Im Falle, dass die Grafen den zweiten Teil des Schlosses Rauschenberg von Gottfried von Hatzfeld (Hotzfelt) verkaufen, sollten sie in die Burg einen Mann einsetzen, der Kraft und Wigand ebenbürtig (vnsern glichen) ist. Geht Schloss Rauschenberg in einem Krieg der Grafen von Ziegenhain verloren, müssen die Grafen Kraft und Wigand mit der gezahlten Summe binnen eines viertel Jahres entschädigen. Geht Schloss Rauschenberg allerdings in einem von Kraft und Wigand geführten Krieg verloren, hätten sie kein Anrecht mehr auf eine Entschädigung. Das verkaufte Drittel von Burg und Stadt Rauschenberg mit allen Zugehörungen kann nach Ablauf von zwei Jahren von den Grafen wiederzurückgekauft werden für die gleiche Summe Geldes. Der Wiederkauf muss mindestens ein viertel Jahr vorher angekündigt sein. Siegler: die Aussteller. Der gegebin ist nach Cristus geburt Dryczenhundert, in dem achte vnd sechczigestin Jahre an sente Pawls tage alz he bekart wart. [Vgl. ID 972]

Weitere Informationen

Gräfin Agnes, geb. von Falkenstein.

Nachweise

Aussteller

Kraft, Ritter, Vogt von Frohnhausen · Erfurtshausen, Wigand von

Empfänger

Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII. · Ziegenhain, Grafen, Agnes · Ziegenhain, Grafen, Gottfried VIII.

Siegler

Erfurtshausen, Wigand von · Kraft, Ritter, Vogt von Fronhausen

Weitere Personen

Erfurtshausen, Elisabeth von · Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII. · Ziegenhain, Grafen, Agnes · Ziegenhain, Grafen, Gottfried VIII.

Weitere Orte

Rauschenberg, Schloss · Rauschenberg, Burg · Rauschenberg, Stadt · Rauschenberg, Bürger · Rauschenberg, Burgmannen · Rauschenberg, Turmhüter · Rauschenberg, Pförtner · Rauschenberg, Wächter

Sachbegriffe

Städte, Verkauf von · Burgen, Verkauf von · Schlösser, Verkauf von · Gerichte · Burgen, Verpfändunge von · Dörfer · Gehölze · Felder · Äcker · Gewässer · Weiden · Wiesen · Zugehörungen · Rechte · Nutzungen · Verpflichtungen · Wiederkauf, Verkauf auf · Wiederkaufsrechte · Verpfändungen · Wiederkäufe, Bedingungen von · Huldigungen · Burgen, Öffungen von · Schutz und Schirm · Eide · Schwüre · Besitzungen · Besitztümer · Siegel

Textgrundlage

Regest

BT

Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 1042 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1042> (Stand: 24.04.2024)