Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1486 September 8

Übereinkunft über den Bau der Kirche zum Pfannstiel

Regest-Nr. 10309

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, 79, 25. Papier, mit Kerbschnitt und den teilweise zerschnittenen Worten Joh(an)nes Suto(ris) am unteren Rand.
Regesten: Struck, Quellen zur Geschichte der Klöster 4, S. 24 Nr. 1406.
Regest
Zu wissen, daß 1486 uff nativitatis Marie, die Baumeister Cloppeß Henn und Cleßin von Drommershausen zum Pfannstiel auf Befehl unserer gnädigen Frau [Elisabeth, geborene Landgräfin von Hessen, Gräfin von Nassau] sowie des Amtmanns und Kellners nebst andern mit Meister Michel Eseler, Werkmeister zu Wetzlar, wegen des Gewölbes der Kirche zum Pfannstiel übereingekommen sind. Er soll das Fundament legen und die Säulen mit den Kreuzbögen mit allem Zubehör so hoch und weit wie das hinterste Gewölbe führen, alles zuhauen, aufsetzen und binnen zwei Jahren mit Schalsteinen wölben. Erweist sich der Schalstein nicht als tauglich und raten auch andere Sachverständige davon ab, so sollen die Baumeister gebackene Steine zu dem Gewölbe beschaffen. Während der Meister Michel aufsetzt und wölbt, soll man ihm zwei gute Knecht (opperknecht) beigeben, einen um den Speis zu bereiten, und den anderen, um Handreichungen (handelunge) zu tun. Benötigt er, wenn er in die Arbeit kommt, einen dritten Knecht, so soll man ihm den nicht versagen. Die Baumeister sollen auch Steinbrecher bestellen, die nach Bedarf Steine brechen, und sollen diese in den Pfannstiel schaffen lassen, so daß am nächsten September 29 mit dem Hauen der Steine angefangen wird. Die Baumeister sollen die nötigen Steinäxte während der Dauer der Arbeit spitzen lassen, doch soll Meister Michel sie, sooft es nötig ist, nach Weilburg zum Spitzen und auch wieder zurückschaffen. Für die Gewölbe und den Bau sollen die Baumeister dem Meister Michel 120 fl. zu je 24 geräderten Weißpfennigen zahlen, und zwar alle Quatember, wenn er oder sein Diener an der Arbeit sind, 10 fl.; bei Fertigstellung des Baus sollen sie sich mit ihm über die noch ausstehende Bezahlung einigen.
Hierüber sind zwei gleichlautende Zettel auseinandergeschnitten, von denen jede Partei einen erhielt.
Nachweise

Weitere Personen

Henn, Cloppeß, Baumeister, aus Drommershausen · Nassau-Dillenburg, Grafen, Elisabeth, Frau Johanns V., geb. Landgräfin von Hessen · Eseler, Michel, Werkmeister in Wetzlar

Weitere Orte

Drommershausen · Nassau, Grafen · Pfannstiel, Kirche · Wetzlar, Werkmeister · Weilburg

Sachbegriffe

Baumeister · Baupläne · Kirchen, Neubau von · Amtmänner · Kellner · Werkmeister · Gewölbe, Bau von · Baumaßnahmen, Vorgehen bei · Schalsteine · Baumaterialien · Kirchen, Fundamente von · Steine, gebackene · Baumaterialien, Schalsteine · Baumaterialien, gebackene Steine · Baumaterialien, Speis · Steinbrecher · Steinäxte, Spitzen von · Währungen, geräderte Weißpfennige · Weißpfennige, geräderte · Diener · Baumaßnahmen, Zeitpläne für

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Struck, Klöster und Stifte 4

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10309 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10309> (Stand: 24.04.2024)