Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1480 Juni 16

Köln weist Forderungen Heinrich III. zurück

Regest-Nr. 10179

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Historisches Archiv der Stadt Köln, Briefbuch 32, Bl. 239v.
Regesten: Diemar, Hessen und Köln, S. 104 f. Nr. 279.
Regest
Köln an Landgraf Heinrich: Bei den Verhandlungen wegen des Kommers zu St. Goar, die Heinrichs Räte und Kölns Ratsfreunde (seit Mai 15) zuerst vor Kurfürst Johann von Trier zu Koblenz, dann unter sich zu Rense geführt haben, hat Heinrichs Forderung gelautet auf Ersatz von Pferdeschaden (in einer hohen Summe); hiergegen haben die Ratsfreunde sich allezeit verwahrt und sie haben dann besonders bei den letzten, vor Landgraf Hermann geführten Verhandlungen Köln völlig verantwortet aus dem Freundschaftsvertrag (von 1473 Juli 24), aus einer Abmachung mit Neuß über Einzug der Hessen dorthin (von 1474 Januar 16), und sie haben erklärt, die Stadt sei auf Grund ihrer Erkundigungen bei Rechtsgelehrten und anderen verständigen und erfahrenen Personen nicht zu der Ansicht gelangt, Heinrich noch etwas schuldig zu sein; demgemäß haben die Ratsfreunde Landgraf Hermann um Verwendung gebeten, das der Kommer abgestellt und über Heinrich Ansprüche in der durch den Freundschaftsvertrag vorgeschriebenen Weise entschieden werde; da aber Heinrichs Räte das alles, wie zu Koblenz und Rense, so auch vor Landgraf Hermann abgeschlagen haben, haben die Ratsfreunde sich vor Hermann weiter dazu erboten, die Entscheidung auf Kaiser Friedrich zu übertragen, der ja zu jener Zeit hier unten gewesen sei und Heinrich für den damaligen Krieg zum Hauptmann des Reiches eingesetzt habe (worauf Heinrich Köln mit schweren Pönalmandaten zur Abwehr des Reichsfeindes ermahnt habe); für den Fall aber, daß Heinrich glaube, hierdurch werde die Sache verschleppt, haben die Ratsfreunde sich auch damit einverstanden erklärt, Kurfürst Johann von Trier und Landgraf Hermann entscheiden zu lassen; auch das ist nun, wiewohl Hermann sich die größte Mühe in der Sache gegeben hat, zuletzt zu Poppelsdorf durch Heinrichs Marschall (Johann Schenk zu Schweinsberg) zu Kölns Befremden abgeschlagen worden; - die Bekommerten haben sich also nach ihrem Gelöbnis wieder zu stellen: da es ihnen aber schlecht paßt, so lange von ihrer Nahrung zu bleiben, bittet Köln nochmals, Heinrich möge so gnädig sein, sie freizugeben und seine Forderung auf dem durch den Freundschaftsvertrag vorgeschriebenen Wege geltend zu machen; Köln wird sich darin gebührlich halten; ist aber Heinrich hierzu nicht geneigt, so möge er den Bekommerten wenigstens eine reichliche Frist geben und inzwischen die Berechtigung des Kommers nochmals durch Landgraf Hermann prüfen lassen; Bitte um Antwort.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Trier, Erzbischöfe, Johann II. von Baden · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Friedrich III., Kaiser · Schenk zu Schweinsberg, Johann d.J.

Weitere Orte

Köln · St. Goar · Trier, Erzbischöfe · Neuß · Koblenz · Rense

Sachbegriffe

Verhandlungen · Streitigkeiten · Kriege, Neußer · Kriegskosten · Räte · Ratsfreunde · Streitigkeiten, Vermitteln in · Erzbischöfe · Kurfürsten · Freundschaftsverträge · Rechtsgelehrte · Pferdeschäde · Schadensersatzleistungen · Hauptmänner · Kaiser · Schiedsrichter, Vorschlagen von · Rechtsstreitigkeiten, Verschleppen von · Marschälle · Eide

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Diemar, Hessen und Köln

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10179 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10179> (Stand: 16.04.2024)