Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1479 September 9

Gernand von Schwalbach wird Amtmann Heinrichs III.

Regest-Nr. 10170

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Inseriert in die Gegenurkunde Gernands: Staatsarchiv Marburg, Bestallungen. Mit dem Siegel, das einen Schild mit drei schrägrechten Ringen zeigt.
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1684 Nr. 6044.
Regest
Landgraf Heinrich von Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Ziegenhain und Nidda, bekundet, daß er Gernand von Schwalbach als Amtmann angenommen und ihm lebenslänglich das Amt Lichtenberg übertragen hat. Er darf dieses Amt nicht aufsagen und soll im Schloß Lichtenberg wohnen und es wohl verwahren. Er ist verpflichtet, die Hörigen und Untersassen des Schlosses und Amtes nach bestem Vermögen zu schützen und sie bei ihren alten Gnaden, Freiheiten und Gewohnheiten zu erhalten und mit keiner Neuerung zu belästigen. Er soll das Amt auf eigene Kosten mit vier reisigen Pferden, zwei reisigen Knechten und einem reisigen Knaben versehen (verriten, verhagen, vergene und verstene). Weilt er aber im Dienste des Landgrafen außerhalb seines Amtes, sollen ihm die Kosten für den Schutz seines Amtes, sowie seine eigenen Kosten und Zehrungsausgaben ersetzt werden. Er soll dem Landgrafen und dessen Erben mit diesem Schloß und Amt gehorsam und dienstbar sein, wie es ein getreuer Amtmann und Diener seinem Herrn gegenüber schuldig ist und wie er es dem Landgrafen beschworen hat. Für die Versehung des Amtes erhält er jährlich von dem Lichtenberger Kellner 80 fl. für Fleisch und Fastenspeise, 100 Hühner, 50 im Mai und 50 zur Faßnacht, Heu und Stroh für die vier reisigen Pferde, Rauhfutter für drei oder vier Kühe und Brennholz nach Bedarf, das ihm die Hörigen aufs Schloß führen sollen. Muß der Landgraf in Fehdezeiten Mannschaften auf das Schloß legen, soll es auf landgräfliche Kosten geschehen, und in dieser Zeit soll auch Gernand mit seinem Gesinde auf landgräfliche Kosten unterhalten werden, ohne daß es ihm von den 80 fl. abgezogen wird. Leistet Gernand dem Landgrafen Dienste außerhalb seines Amtes, erhält er Futter, Kost, Nagel und Eisen und Ersatz seines reisigen Schadens wie andere landgräfliche Amtleute und Diener. Muß Gernand in einer landgräflichen Fehde jemand aufsagen, dessen Feind werden und deswegen Schäden an seinem Lehen erleiden, dann sollen sie ihm ersetzt werden. Der Landgraf wird sich mit keinem seiner Feinde wieder aussöhnen, bevor er Gernand seine Verluste erstattet hat. Der Landgraf gibt Gernand ferner einen Krautgarten zu Lichtenberg, in dem er sein Kraut (moißkruyt) ziehen kann, und Hofkleidung wie seinen anderen Dienern.
Siegel des Ausstellers.
Geg. uff donerstag noch nativitatis Marie 1479.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Schwalbach, Gernand [V.] von

Weitere Orte

Katzenelnbogen, Grafen · Ziegenhain, Grafen · Nidda, Grafen · Lichtenberg, Amt · Lichtenberg, Burg · Lichtenberg, Kellner · Lichtenberg, Krautgarten

Sachbegriffe

Grafen · Amtmänner · Ämter, lebenslängliche Vergabe von · Burgen · Schlösser · Hörige · Untersassen · Lehen · Belehnungen · Residenzpflicht · Schutz und Schirm · Gewohnheiten, alte · Freiheiten, alte · Pferde, reisige · Knechte, reisige · Knaben, reisige · Burgen, Personal auf · Zehrkosten · Erben · Kellner · Lohn · Fastenspeisen · Fleisch · Abgaben, Geflügel · Kühe, Rauhfutter für · Rauhfutter · Brennholz · Frondienste, Holzfuhren · Gesinde · Futterkosten · Fehden · Schadensersatzleistungen · Krautgärten · Hofkleider · Lohn, Hofkleidung

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10170 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10170> (Stand: 29.03.2024)