Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1481 Januar 30

Revers des Juden Abraham über seine Bestallung

Regest-Nr. 10059

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, A I f Leibärzte, 1481 Januar 30. Pergament mit anhängendem Siegel des Ausstellers; das Siegel zeigt im Schild einen Davidsstern, der in der Mitte einen Punkt hat.
Regesten: Löwenstein, Juden, S. 105 Nr. 403; Demandt, Personenstaat 1 1, S. 3 Nr. 1.
Regest
Revers des Juden Abraham über seine Bestallung als Leibarzt des Landgrafen Heinrich von Hessen. Laut dessen inserierter Urkunde vom gleichen Tag hat dieser den judden gnant Meister Abraham umb siner merglicher und trefflicher kunst der artzenie willen zum Diener und Leibarzt angenommen. Er soll ihm, seiner Gemahlin und den Kindern mit seiner Kunst helfen und dabei verschwiegen sein. Er hat aber auch dem Hofmeister, Marschall, Kanzler und dem Hausgesinde ärztlich beizustehen. Läßt ihn der Landgraf rufen, soll er unverzüglich kommen. Er erhält dafür jährlich 150 fl. (je 75 fl. zu Pfingsten und Weihnachten), zweimal jährlich Hofkleidung zu 12 Ellen und bei seinen Hin- und Herritten und dem Aufenthalt bei Hofe Zehrung, Kostenersatz, Futter und die Kosten für die Zutaten zu seinen Arzneien, sofern er sie aus der Apotheke bezieht.
Nachweise

Weitere Personen

Abraham, Jude, Leibarzt des Landgrafen · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Sachbegriffe

Reverse · Leibärzte, Bestellen von · Bestallungen · Ehefrauen · Ärzte · Hofmeister · Marschälle · Kanzler · Hausgesinde · Schweigepflichten, ärztliche · Ärzte, zum Schweigen verpflichtete · Geheimnisträger · Hofkleidung · Tuche · Zahltermine · Lohn · Zehrkosten · Futterkosten · Arzneien, Kosten für die Herstellung · Apotheken

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Löwenstein, Juden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10059 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10059> (Stand: 19.04.2024)