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Luftamt Darmstadt wird aufgelöst, 1. April 1935

Durch die am 26. März 1935 ergangene „Zweite Verordnung über den Aufbau der Reichsluftfahrtverwaltung“ wird mit Wirkung zum 1. April 1935 das Luftamt Darmstadt, eine nachgeordnete Behörde der Reichsluftfahrtverwaltung, aufgelöst. Damit verringert sich die seit dem Vorjahr bestehende Anzahl der „Luftämter“ im Deutschen Reich auf 15. Gleichzeitig erfolgt eine neue Aufteilung der Zuständigkeitsbezirke der Luftämter.

Eine am 18. April 1934 erlassene „Verordnung über den Aufbau der Reichsluftfahrtverwaltung“ (RGBl Jg. 1934, Teil 1, S. 310-312) hatte zuvor das Reichsgebiet in zunächst 16 Luftamtsbezirke eingeteilt, die zusammen mit dem Reichsamt für Wetterdienst und der Deutschen Seewarte dem Reichsluftfahrtministerium unterstehen. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die Luftämter in Flughafenleitungen und „Luftaufsichtswachen“ eingeteilt. Auf jedem größeren deutschen Verkehrsflughafen übernimmt eine Flughafenleitung des zuständigen Luftamts die Luftaufsicht, den Flugfernmeldedienst und den Wetterdienst.1 Die zweite Kategorie der Außenstellen der Luftämter, die sogenannten Luftaufsichtswachen dienen der Luftaufsicht an kleineren Flugplätzen, die bisweilen in der Vergangenheit keiner unmittelbaren staatlichen Luftraumkontrolle und Verkehrslenkung oder sonstigen direkten Überwachung unterstanden. Ab 1936 werden auch die „Luftaufsichtswachen“ mit weitreichenden Befugnissen zur Kontrolle aller Verkehrsbewegungen auf Flugplätzen ausgestattet (vgl. RGBl. Jg. 1936, Teil 1, Nr. 78, S. 671). Fortan „darf kein Luftfahrzeug das [Flugplatz-] Gelände ohne [...] Erlaubnis“ der Luftaufsichtswache verlassen, „der Abflug ist ihr rechtzeitig vorher anzumelden“. Damit fungieren die Luftaufsichtswachen nicht zuletzt als ein staatliches Werkzeug zur Eindämmung der sogenannten Reichsflucht. Sie sollten insbesondere jüdischen Bürgern eine Ausreise auf dem Luftweg erschweren.
(KU)


  1. Vgl. Flughäfen: Raumlage, Betrieb und Gestaltung (Forschungsergebnisse des Verkehrswissenschaftlichen Instituts für Luftfahrt an der Technischen Hochschule Stuttgart, hrsg. von Carl Pirath, Heft 11), Berlin 1937, S. 51.
Belege
  • Reichsgesetzblatt Jg. 1935, Teil 1, Nr. 37, S. 479-481
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Luftamt Darmstadt wird aufgelöst, 1. April 1935“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/2457> (Stand: 27.2.2021)
Ereignisse im März 1935 | April 1935 | Mai 1935
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